Bezirksregierung Arnsberg erbt in 400 Fällen

Wenn Angehörige das Erbe eines Verstorbenen ausschlagen, dann muss die Bezirksregierung Arnsberg das Erbe antreten. Auch wenn es aus Schulden und Schrottimmobilien besteht.

Eingangsschild Bezirksregierung Arnsberg
© Radio Sauerland

Die Bezirksregierung Arnsberg hat im vergangenen Jahr über 2 Millionen Euro Einnahmen aus Erbschaften gehabt. Darunter Immobilien, Grundstücke und Autos. Aber auch Schulden und Schrott. Über 900.000 Euro hat der Regierungsbezirk Arnsberg für die Abwicklung der Erbschaften ausgegeben. Das Land NRW erbt immer dann, wenn ein Verstorbener keine Angehörigen hat oder die Verwandten das Erbe ausschlagen. Das ist meist der Fall, wenn der Verstorbene überschuldet ist. Insgesamt hat der Arnsberger Regierungsbezirk 402 Mal das sogenannte fiskalische Erbe angetreten.

Das erbt der Regierungsbezirk Arnsberg

Das fiskalische Erbe ist vielfältig: Zum Beispiel: Schulden, Schrott, Vermögen, DVD-Sammlung, Kfz, Fahrräder, Immobilien. Aber u.a. auch Anteile an Gesellschaften, Fonds und Erbbaurechten. An diesen Beispielen werde schnell klar, wie kompliziert so eine Abwicklung werden kann, so die Bezirksregierung.

In den allermeisten Fällen zeige sich bei den Außenterminen, dass die Verstorbenen einsam waren. Kuriose Fälle gibt es auch: "In 2024 hat die Bezirksregierung eine Immobilie geerbt, die so zugewuchert war, dass wir keinen Eingang finden konnten", so eine Sprecherin." Im Jahr 2022 haben wir 38.000 Euro in Keksdosen gefunden. Der Erblasser hatte über zehn Jahre hinweg seine gesamte Rente abgehoben und in Keksdosen gesammelt.".

Bezirksregierung darf Erbe nicht ausschlagen

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die mit der Abwicklung von fiskalischen Erbschaften beauftragte Behörde. Allerdings nur für Personen die im Regierungsbezirk Arnsberg verstorben sind. Eigentlicher Erbe ist das Land NRW als Fiskus. Der Fiskus erbt, wenn die verstorbene Person tatsächlich keine Angehörigen hat. In mehr als 90 % der Fälle ist es aber so, dass die Angehörigen die Erbschaft ausschlagen und deswegen der Fiskus als einzig möglicher Erbe verbleibt, so die Bezirksregierung Arnsberg. Grund für die Ausschlagung ist häufig eine Überschuldung des Verstorbenen. Im Gegensatz zu Privatleuten darf die Bezirksregierung das Erbe nicht ausschlagen.

Sämtliche Nachlassfälle sollen schnellstmöglich abgewickelt werden, das heißt die Nachlassmasse wird verwertet.. Für den Fiskalerben gelten besondere Spielregeln. Das Land NRW darf keinen Käufer bevorzugen oder die Nachlassgegenstände unter Wert verkaufen. Deswegen werden zum Beispiel Kraftfahrzeuge öffentlich versteigert. Immobilien werden häufig im Rahmen von Versteigerungen beim Amtsgericht verwertet oder in einer Online-Versteigerung angeboten.

Immobilien und Grundstücke meist in schlechtem Zustand

Der gößere Teil der geerbten Immobilien und Grundstücke ist in einem schlechten Zustand. Aber das sei auch der Sinn des Fiskuserbrechts. Als der Gesetzgeber vor mehr als 100 Jahren das Fiskuserbrecht im BGB geregelt hat, wollte er verhindern, dass es z.B. Grundstücke gibt, für die dann niemand verantwortlich ist. Die Arnsberger Bezirksregierung ist verpflichtet bei Abwicklung der Erbschaften sparsam und wirtschaftlich zu handeln.

Die Zahl der fiskalischen Erbschaften hat zuletzt zugenommen. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 hat die Bezirksregierung Arnsberg jeweils mehr als 400 Erbschaften angetreten.

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