Bestwig: Denkmalschutz wird gefördert

Gemeinde Bestwig hilft privaten Hausbesitzern mit einer Finanzspritze

© Stadt Meschede

In Bestwig können Hausbesitzer von denkmalgeschützten Gebäuden Fördermittel beantragen. Gemeinsam mit dem Land NRW fördert die Gemeinde Bestwig Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen. Für das laufende Jahr stehen insgesamt 40.000 Euro Fördermittel zur Verfügung, um private Maßnahmen der Denkmalpflege zu unterstützen, so die Gemeinde. Noch sei der Fördertopf gut gefüllt und Hausbesitzer könnten kurzfristig finanzielle „Rückendeckung“ für eigene Denkmalpflege-Projekte zu bekommen.

„Diese geschützten Immobilien zu pflegen und zu erhalten erfordert ein hohes Engagement von den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern und verursacht zudem auch erhebliche Kosten“, so Roland Burmann von der Gemeinde Bestwig. Die Fördermittel könnten als Zuschuss einen wichtigen Beitrag liefern, um diese Kosten abzufedern. Der Fördersatz für entsprechende Projekte beträgt bis zu 50 Prozent.

Voraussetzung für die Förderung einer Baumaßnahme:

Das jeweilige Objekt muss als Denkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Bestwig eingetragen sein; zudem muss eine denkmalpflegerische Erlaubnis erteilt worden sein. „Falls das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, kann es sich lohnen, auch jetzt noch eine denkmalpflegerische Erlaubnis der Denkmalbehörde zu beantragen“, rät Roland Burmann.


10 000 Euro maximal

Die geplante Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Bis zu 50 Prozent der Projektkosten können gefördert werden – bis zu einer Zuschusssumme von maximal 10.000 Euro. Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssten noch in diesem Jahr begonnen und idealerweise auch abgeschlossen werden. Auf Antrag ist eine Verlängerung dieser Frist mit Zustimmung der zuständigen Stelle bei der Bezirksregierung Arnsberg möglich

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