Arnsberger Landgericht: Bilanz und Ausblick

Landgericht Arnsberg bereitet sich auch auf einen möglichen Krisenfall vor.

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Das Arnsberger Landgericht hat auch in diesem Jahr wieder viel zu tun gehabt. Aktuell kehrt die Normalität in die Gerichte zurück und Coronaschutzmaßnahmen werden zurückgefahren. Was bleiben wird, ist die Möglichkeit per Videokonferenz beispielsweise Sachverständige, wie Ärzte zu befragen. Diese Möglichkeiten sollen weiter ausgebaut werden. Wenn in einem Prozess beispielsweise Sachverständige aus Berlin, Köln und Dresden gehört werden müssen, müssen die nicht mehr alle anreisen, heißt es. Viele Räume im Landgericht sind mittlerweile mit entsprechender Technik und Monitoren ausgestattet worden.

Strafrecht

Seit Jahren gibt es am Landgericht im Bereich der Strafverfahren mehr erstinstanzliche Verfahren. In diesem Jahr fanden bislang 70 Prozesse statt. Die meisten Verfahren sind Drogenprozesse, bei denen es um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ging. 13 Verfahren waren aus dem Bereich sexueller Selbstbestimmung, da geht es beispielsweise um Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch. 11 Verfahren befassten sich mit Raub oder räuberischer Erpressung. Auch die Zahl der Berufungsverfahren stieg von 161 im Vorjahr auf 217. Zu den Gründen für den Anstieg, kann das Gericht keine Angaben machen.

Krisenbereitschaftsdienst

Das Landgericht bereitet sich auf eine mögliche Krisenlage im Zuständigkeitsbereich vor, bei der es beispielsweise zu tagelangen Stromausfällen kommen könnte. Das würde bedeuten, Handys, Telefone und Computer würden nicht mehr funktionieren. Gericht und Polizei würden in diesem Fall eng zusammenarbeiten. Richter wären in den Wachen in Meschede und Brilon. Dort würde dann in der Zeit von 6:00 bis 21:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst sein, der beispielsweise Einweisungen in die Psychiatrie oder andere unaufschiebbare Fälle bearbeiten könnte. Dafür gebe es Zettel, Stifte, Durchschlagpapier, alles was benötigt würde, um ohne Computer arbeiten zu können. Das Szenario habe man gedanklich bereits durchgespielt.


Die Kooperation mit den

Polizeidienststellen laufe sehr gut, heißt es. Die Polizei würde im Notfall

über Notstrom und Benzinvorräte verfügen. Es wird dann drei Teilbereiche geben:

HSK Ost mit der Polizeiwache Brilon, HSK Süd mit der Polizeiwache Meschede und

Soest Nord mit der Polizeiwache Soest.

Opferschutz

Für das Landgericht ist der Opferschutz ein wichtiges Thema. Hier bietet es im kommenden Jahr eine Informationsveranstaltung an. Opfer von Straftaten und Interessierte sollen einen Überblick über ihre Rechte bekommen und erfahren welche Unterstützung sie bekommen können.

Prozesse 2023:

Eine Ärztin aus Werl muss sich verantworten, weil sie in 45 Fällen Patienten Krankheiten attestiert haben soll, die diese gar nicht hatten Dadurch sollen Krankenkassen Schaden erlitten haben. Der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs steht im Raum, obwohl die Frau sich nicht selber bereichert haben soll.


Eine Problematik mit der sich viele Gerichte befassen müssen, hat mit Folgen der Corona-Pandemie zu tun. Eine Brilonerin verlangt als Vermieterin eines Ladenlokals von ihrer Mieterin die Zahlung rückständiger Mieten in Höhe von 40 000 Euro. Es geht um ein Modegeschäft. Die Mieterin ist jedoch der Meinung, die Mietminderung sei wegen Corona berechtigt gewesen. Sie erhob Widerklage und will nun ihrerseits 19 000 Euro von der Vermieterin. Dazu sagt das Landgericht, hier müsse jeder Einzelfall betrachtet werden. Es gehe darum, wie betroffen der einzelne Laden tatsächlich von Lockdowns und Einkommenseinbußen betroffen gewesen sei. Der Vermieter trage auch einen Teil des Risikos. Es gehe hierbei um eine Grundsatzfrage.


Auch der Fall eines 70-jährigen Mannes aus Balve im Märkischen Kreis beschäftigt das Gericht. Er soll im Sommer seine pflegebedürftige Frau getötet haben. Die Frau war erstickt. Der Mann will das nicht bemerkt haben, erst der Pflegedienst habe die leblose Frau gefunden. Hier stehe auch die Frage der Überforderung von pflegenden Angehörigen im Raum. Im Januar startet der Prozess. Der Angeklagte sitzt in U-Haft.


Im Februar geht es erneut um sogenannten Insiderhandel. Der Angeklagte ist der frühere Vorstandsvorsitzende einer Briloner Solarfirma. Er war im Juli 2021 bereits zu 11 Monaten verurteilt worden, das Urteil war im August 2022 vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.


Im Januar geht es um Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung und Vorteilnahme im Zusammenhang mit einem Bauverein. Ein Bestwiger steht vor dem Landgericht. Er soll außerdem Immobilien, die der Genossenschaft gehörten, deutlich unter Wert verkauft haben. Die Rede ist von 796 000 Euro Verkaufssumme, der ein festgestellter Wert von 3,5 Millionen Euro gegenüber steht.

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