Arnsberg: Verbraucherschützer warnen vor Ticketportal

Viagogo in den Augen von Verbraucherschützern nicht empfehlenswert

Haus der Verbraucherzentrale in Neheim.
© Radio Sauerland

Die Arnsberger Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei Käufen auf der Online-Ticketbörse Viagogo. Auf der Suche nach Tickets landeten viele Verbraucher bei Viagogo. Der Ticketkauf auf der Plattform sei mit einem hohen Risiko verbunden, so die Verbraucherzentrale. Viagogo sei kein offizielles Ticket-Verkaufsportal, sondern eine Ticketbörse. Es würde nur zwischen Verkäufer und Käufer vermittelt. Auf die reine Vermittlung weise Viagogo nicht transparent genug hin und damit auch nicht auf den fehlenden Käuferschutz.

Kein Schutz vor Betrug und keine Erstattungen:

Wer ein Ticket über Viagogo kauft, trägt das volle Risiko für den Fall, dass das Ticket nicht geliefert wird oder die Preise höher sind als der Originalpreis beim Veranstalter, so die Verbraucherschützer. Käufer:innen könnten gegenüber Viagogo keine Ansprüche geltend machen. Auch bei abgesagten Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie blieben Betroffene häufig auf den Kosten sitzen, da die Tickets bei Dritten erworben wurden, die zumeist völlig unbekannt bleiben. 

Hohe Ticketpreise

Tickets auf Viagogo werden zu deutlich höheren Preisen als den Originalpreisen angeboten, so die Verbraucherschützer. Oft lockte die Ticketbörse auch mit Karten, die bei offiziellen Vorverkaufsstellen bereits ausverkauft seien. Besonders gefragte Tickets könnten bei Viagogo das Achtfache kosten. Wer von den Preisaufschlägen profitiere, sei nicht ersichtlich, weil die Verkäufer:innen anonym blieben.

Undurchsichtige Gebühren

Kurz vor Abschluss des Buchungsvorgangs überrasche Viagogo die Käufer:innen mit zusätzlichen Gebühren: Leicht zu übersehende Buchungs- und Abwicklungskosten sowie die Umsatzsteuer würden den Gesamtpreis nochmal in die Höhe schießen lassen. 

Hintergrund

Die Verbraucherzentrale Bayern hat die Schweizer Ticketbörse Viagogo im April 2018 vor dem Landgericht München verklagt. Zuvor hatte das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert. Hierbei kritisierten die Verbraucherschützer:innen vor allem, dass das Unternehmen nicht als Ticketbörse, sondern als offizielles Ticket-Verkaufsportal auftritt. Das Landgericht München ist der Ansicht der Verbraucherzentrale gefolgt und hat entschieden, dass Viagogo die Verkäufer:innen transparent machen muss. Außerdem darf nicht mit einer Garantie für gültige Tickets geworben werden, wenn auch personalisierte Eintrittskarten vermittelt werden, die keinen Einlass zur Veranstaltung ermöglichen. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig, Viagogo Berufung hat eingelegt.

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