
+++Update 14:20+++
2 Jahre auf Bewährung - dieses Urteil hat das Landgericht Arnsberg gerade im Brandstifter-Prozess gesprochen. Das Gericht sieht das Geständnis des heute 22-jährigen Angeklagten als gültig an. Die Verteidigung hatte das angefochten. Für alle drei Brände wurde der Angeklagte schuldig gesprochen. Für den Brand in Herdringen kann er jetzt noch eine Revision einlegen, da er dafür vom Amtsgericht Arnsberg nicht schuldig gesprochen worden war. Die zweijährige Strafe ist ist zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte durch das Verfahren seinen Job verloren hat.
+++Update 12:41 Uhr+++
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung haben ihre Abschlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der angeklagte Arnsberger für zwei Brandstiftungen in Arnsberg und Meschede sowie für eine Sachbeschädigung in Hüsten verantwortlich ist. Als Beweismittel führt die Staatsanwaltschaft unter anderem die Auswertung von Handydaten an. Als Strafmaß fordert der Staatsanwalt zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht.
Der Anwalt der Nebenklage, welcher einen betroffenen Landwirt vertritt, fordert zusätzlich Schadensersatzzahlungen von knapp 75.000 Euro. Darin enthalten ist unter anderem auch ein Schmerzensgeld, da sich der Landwirt bei Nachlöscharbeiten in Meschede-Brumlingsen an der Schulter verletzt hatte.
Die Verteidigung des 22-jährigen Arnsbergers fordert einen Freispruch. Als Grund führt der Verteidiger unter anderem mögliche Rechtsfehler bei der Vernehmung des Angeklagten an. Dieser hatte nach einer zweiten Vernehmung durch die Polizei ein Geständnis abgelegt, dieses aber widerrufen. Ein Anwalt war bei beiden Vernehmungen nicht vor Ort, so die Verteidigung.
Die Richter am Landgericht Arnsberg haben sich nun zur Beratung zurückgezogen. Ein mögliches Urteil wird gegen 13:30 Uhr erwartet.
Das Landgericht Arnsberg wird heute voraussichtlich sein Urteil um Brände in Arnsberg und Meschede fällen. Angeklagt ist ein heute 22-Jähriger Mann aus Arnsberg. Im Oktober 2023 waren auf Bauernhöfen in Brumlingsen und Herdringen mehrere tausend Strohballen in Flammen aufgegangen, wodurch ein hoher Sachschaden im mittleren sechsstelligen Eurobereich entstanden war. Außerdem hatte ein Container in Hüsten gebrannt.
Im laufenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Arnsberg hat der Angeklagte die Vorwürfe bisher bestritten, so ein Gerichtssprecher.
Bisher sind mehrere Polizisten angehört worden, die den Mann nach den Taten vernommen hatten. Heute ist der vierte Verhandlungstag vor dem Landgericht Arnsberg. Geplant ist, dass das Gericht sein Urteil bekannt gibt.
Erste Verhandlung am Amtsgericht
Im Frühjahr hatte sich bereits das Arnsberger Amtsgericht mit dem Fall beschäftigt und auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren entschieden. Das Gericht sah ausreichend Hinweise dafür, dass der Angeklagte für die Brände in Brumlingsen und Hüsten verantwortlich gewesen sei. Vom Vorwurf des Brandes in Herdringen hatte das Gericht ihn freigesprochen. Weil aber sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, wurden jetzt alle drei Fälle erneut verhandelt, so der Landgerichtssprecher. Die Polizei hatte den Angeklagten kurz nach den Strohballenbränden festgenommen. Er war damals Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Arnsberg.