Ab heute gilt die Masernimpfpflicht

Alle neuen Kindergarten- und Schulkinder müssen geimpft werden

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Ab heute gilt in den Kindergärten und Schulen bei uns die Masern-Impfpflicht. Sie ist für alle Kinder verpflichtend, die neu in die Kita oder Schule kommen. Überprüfen müssen die jeweiligen Einrichtungsleiter, ob das neue Kind einen Masernimpfschutz hat, so der Kreis. Da bei Schulkindern die Schulpflicht vorrang vor der Impfpflicht hat, kann der Kreis für nicht geimpfte Kinder ein Buß- und Zwangsgeld erheben. Das Bußgeld für Eltern liegt bei 2 500 Euro. Da alle Kinder bevor sie zur Schule kommen zur Einschulungsuntersuchung kommen müssen, kann der Kreis dabei den Impfstatus überprüfen.



Auch alle anderen in Schulen und Kitas müssen auch geimpft werden

Bis Ende Juli 2021 müssen auch die übrigen Kinder sowie Erzieher, Lehrer und anderes Betreuungspersonal geimpft sein. Wir liegen bei der Impfquote im Mittelfeld, so das Kreisgesundheitsamt. Bei uns sind rund 90% aller Menschen gegen Masern geimpft. Es müssen aber 95% der Bevölkerung geimpft sein, damit die Krankheit ausgerottet werden kann.

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