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Zwei Verletzte nach E-Scooter-Unfall in Hüsten
© Ingo Otto/FUNKE Foto Services
E-Scooter
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Zwei Verletzte nach E-Scooter-Unfall in Hüsten

Ein Mädchen war zeitweise bewusstlos. Die Polizei gibt Tipps im Umgang mit den Elektrorollern.


Veröffentlicht: Donnerstag, 26.02.2026 11:57

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Am Mittwochnachmittag gegen 16 Uhr war es nach Angaben der Polizei im Hochsauerlandkreis am Berliner Platz in Arnsberg-Hüsten zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gekommen. Eine 17-Jährige und eine 16-Jährige waren gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs und wollten eine Fußgängergruppe überholen. Dabei kamen sie vom Weg ab und fuhren über eine Rasenfläche. In der Folge stießen die beiden Jugendlichen mit einem Stromverteilerkasten zusammen. Die 17-jährige Fahrerin war daraufhin kurzzeitig bewusstlos. Die beiden Jugendlichen verletzten sich jeweils leicht und wurden mit einem Rettungswagen in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

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Klare Regeln für E-Scooter

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Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass, um auf Regeln im Umgang mit einem E-Scooter hinzuweisen. Diese dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden. E-Scooter dürfen grundsätzlich nur auf Radwegen genutzt werden. Ist kein Radweg vorhanden, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen mit E-Scootern nicht befahren werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch ein Zusatzzeichen freigegeben. Fußgänger haben hier stets Vorrang.

Auf E-Scootern ist ausschließlich eine Person erlaubt. Das Mitnehmen weiterer Personen ist untersagt, da es die Stabilität und Kontrolle des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt. Zudem müssen Fahrerinnen und Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Beim Überholen von Fußgängern oder Radfahrern ist besondere Vorsicht geboten. Enge Wege, unebene Untergründe, Bordsteine oder Grünflächen bergen ein erhöhtes Sturzrisiko. Ausweichmanöver abseits befestigter Wege können schnell zum Kontrollverlust führen.

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Appell an Fahrer

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Darüber hinaus gilt:

  • Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten.
  • Alkohol- und Drogeneinfluss am Lenker eines E-Scooters wird analog zu anderen Kraftfahrzeugen geahndet.
  • Empfohlen wird das Tragen eines Helms, auch wenn hierfür keine gesetzliche Pflicht besteht.

Die Polizei appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, sich verantwortungsbewusst und regelkonform zu verhalten. Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und die Einhaltung der Verkehrsregeln tragen wesentlich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

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