
© Ruhrverband
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Quaggamuschel
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Um zu vermeiden, dass die Muschel aus anderen Seen eingeschleppt wird, hat der Ruhrtalverband folgende Regeln festgelegt:
- Nutzung ausschließlich von Booten mit festen Liegeplätzen
- Nur stationäre Vermietungen (z. B. SUPs) möglich
- Kein Wechsel von Booten auf andere Gewässer
- Eigene Wassersportgeräte (SUPs, Kajaks, Kanus, Schlauchboote etc.) dürfen nicht genutzt werden
- Weiterhin erlaubt: Nutzung von Booten mit festen Liegeplätzen, Schwimmen, Tauchen, Angeln vom Ufer und Booten mit festen Liegeplätzen, wenn entsprechende Reinigung und Trocknung des Equipments durchgeführt wurde; Nutzung von stationären Verpachtungen von Freizeitbedarf an der Hennetalsperre
- Die Benutzung von Schwimmhilfen wie Schwimmflügel, Schwimmringe, Schwimmnudeln und Luftmatratzen ist weiterhin erlaubt. Dieses Equipment ist vor Einsatz zu reinigen und zu trocknen
Bei anderen Gewässern (bei denen Gewässerwechsel erlaubt sind) gelten spezielle Regeln. Die könnt ihr jederzeit auf der Homepage des Ruhrverbandes genau nachlesen.
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