Zum Nachhören: Freispruch im Freienohler Stalkingprozess

Die Angeklagte, die einen Freienohler Pfarrer stalken soll, wurde wegen Schuldunfähigkeit vom Landgericht Arnsberg freigesprochen.

Die Angeklagte trat im Prozess mit einem großen, schwarzen Hut auf, der ihr Gesicht verdeckt.
© Radio Sauerland

Im Prozess gegen eine Frau, die einem Pfarrer aus Freienohl nachstellen soll, hat das Landgericht Arnsberg die Angeklagte heute freigesprochen. Damit wurde eine Bewährungssprache aufgehoben, die ursprünglich das Amtsgericht Meschede verhängt hatte. Das Landgericht Arnsberg zweifelt dabei nicht daran, dass die Frau dem Pfarrer nachstellt - allerdings wurde die Angeklagte für schuldunfähig erklärt und kann daher nicht strafrechtlich belangt werden. Zuvor hatte ein Gutachter erklärt, dass die Frau in einem Liebeswahn handele und ihr Handeln daher nicht steuern könne.

Richter äußert Bedauern gegenüber Freienohler Pfarrer

Außergewöhnlich war, dass der Arnsberger Richter zu Beginn seiner Urteilsbegründung gegenüber dem Pfarrer aus Freienohl sein Bedauern zum Ausdruck brachte. Einen solchen Fall habe er noch nicht erlebt, so der Richter. Das Gericht äußerte keine Zweifel daran, dass die 79-jährige Frau dem Pfarrer aus Freienohl nachstellt und dass dieser dadurch eine hohe psychische Belastung ertragen muss. Jedoch könne das Gericht hier nur die Frage nach der Schuld klären und da die Frau schuldunfähig sei, könne sie nicht belangt werden. Die einzige, seltene Ausnahme in so einem Fall könne eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sein. Dafür seien aber die gesetzlichen Hürden in diesem Fall zu hoch, so das Gericht. Grundlage dafür, dass die Frau als schuldunfähig gilt, ist ein neurologisches Gutachten, wonach die Frau einem sogenannten Liebeswahn unterliegt. In ihrem Wahn würde sie annehmen, dass der Pfarrer ihre Gefühle erwidere, sie als katholischer Pfarrer aber nicht zeigen dürfe, erklärte der Gutachter beim heutigen Prozess. Auch wenn das selbstverständlich nicht der Fall sei. Die Frau könne in ihrem Wahn ihr Handeln gegenüber dem Pfarrer nicht steuern. Es sei daher davon auszugehen, dass sie dem Pfarrer auch weiter nachstellen würde.

Dass das Gericht wegen der Schuldunfähigkeit der Angeklagten dem Pfarrer nicht helfen kann und so diese Belastung für ihn weitergehen dürfte, bedauerte der Richter in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich.

Freienohler Pfarrer schockiert

Der Freienohler Pfarrer, der im heutigen Prozess zusammen mit seinem Bruder als Zeuge auftrat, konnte hinterher die Welt nicht mehr verstehen. Der Terror würde weitergehen, so der Pfarrer nach dem Urteil. Er glaube nicht daran, dass die Angeklagte schuldunfähig sei.

Die Angeklagte machte im Prozess heute keine Angaben. Laut ihrem Anwalt, der von Beginn an die Ansicht vertreten hatte, dass sie schuldunfähig ist, war das heute vorgestellte Gutachten mindestens das 18. in diesem seit Jahren andauernden Fall. Der Rechtsstaat sei hier von Anfang an an seine Grenzen gestoßen, so die Verteidigung.

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