
Eine gewerbliche Kühlanlage für eine Firma im Hochsauerlandkreis ist zunächst beim Zollamt Arnsberg gestoppt worden. Nach Angaben des Hauptzollamts Bielefeld fehlten bei der Einfuhr aus der Türkei wichtige Sicherheitsnachweise und vorgeschriebene Kennzeichnungen. Die Industrieanlage durfte deshalb erst einmal nicht auf den europäischen Markt.
Mängel bei Sicherheit und Umweltauflagen
Bei der Kontrolle des sogenannten Chillers stellten die Zollbeamten mehrere Mängel fest. Das Gerät wiegt mehr als 600 Kilogramm und hat einen Warenwert von rund 21.500 Euro. Laut Zoll waren die Unterlagen zur Produktsicherheit unvollständig, außerdem fehlten nötige Kennzeichnungen. Dadurch habe die Anlage als nicht marktfähig gegolten.
Das Zollamt Arnsberg schaltete daraufhin die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Marktüberwachungsbehörde ein. Dort wurde die Einschätzung bestätigt. Nach Behördenangaben erfüllte die Anlage zunächst mehrere europäische Vorgaben nicht - unter anderem zu Maschinensicherheit, Druckgeräten sowie zu Elektro- und Umweltstandards.
Nachbesserung ermöglicht spätere Freigabe
Im weiteren Verfahren bekam das importierende Unternehmen die Möglichkeit, die Mängel zu beheben. Nach Angaben des Zolls wurden technische Nachrüstungen vorgenommen und auch Dokumente sowie Betriebsanleitungen angepasst.
Erst nach einer weiteren Prüfung gab die Bezirksregierung die Anlage frei. Das Kühlgerät konnte danach doch noch abgefertigt und an das Unternehmen im Hochsauerlandkreis geliefert werden.