
Nach einem Vorfall in Arnsberg-Herdringen laufen Polizeiermittlungen. Ein bislang unbekannter Mann soll am Samstagabend dort eine Frau durch das Badezimmerfenster ihrer Wohnung gefilmt haben. Die Polizei sucht Zeugen.
Nach bisherigen Erkenntnissen war die Frau gegen 19:55 Uhr im Badezimmer ihrer Erdgeschosswohnung in der Stumpfstraße. Nach dem Duschen hatte sie das Fenster zum Lüften geöffnet und föhnte sich in Unterwäsche die Haare.
Als sie sich nach einigen Minuten zum Fenster drehte, bemerkte sie unmittelbar davor einen unbekannten Mann. Dieser stand nach Angaben der Frau etwa einen Meter vom Fenster entfernt und hielt die Kamera seines Mobiltelefons in ihre Richtung. Nachdem er entdeckt worden war, entfernte er sich schnell.
Die Frau schrie daraufhin. Ihr Freund wurde auf die Situation aufmerksam. Kurz darauf traf er im Flurbereich auf einen Lieferanten, der zuvor beobachtet hatte, wie ein Mann aus einem Gebüsch gerannt war.
Die Kriminalpolizei ermittelt und sucht Zeugen
Nach dem derzeitigen Stand besteht insbesondere der Verdacht, dass der höchstpersönliche Lebensbereich der Frau durch unerlaubte Bildaufnahmen verletzt wurde. Welche Straftatbestände im Einzelnen erfüllt sind, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Die Polizei bittet Personen um Hinweise, die am Samstag gegen 19:55 Uhr im Bereich der Stumpfstraße in Herdringen eine verdächtige Person beobachtet haben. Es geht um Wahrnehmungen zu Personen, die sich in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, Fenstern oder Gebüschen aufgehalten oder sich anschließend auffällig schnell entfernt haben.
Auch Aufzeichnungen privater Überwachungskameras oder Türklingelkameras aus dem betreffenden Zeitraum können für die Ermittlungen von Bedeutung sein.
Hinweise nimmt die Polizeiwache Arnsberg unter der Telefonnummer 0291/9020-3211 entgegen.
Die Polizei rät: Privatsphäre schützen - Beobachtungen melden
Wer eine Person dabei beobachtet, wie sie offensichtlich in Wohnungen blickt oder mit einem Mobiltelefon durch Fenster filmt, sollte umgehend die Polizei verständigen. Bei einer aktuellen Situation ist der Notruf 110 die richtige Wahl.
Betroffene sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen und einen Tatverdächtigen nicht eigenständig verfolgen. Wichtig seien Beobachtungen zu Aussehen, Kleidung, Fluchtrichtung oder gegebenenfalls zu einem benutzten Fahrzeug.
Unerlaubte Aufnahmen in Wohnungen sind kein Kavaliersdelikt. Gerade Badezimmer, Schlafräume und andere private Bereiche genießen einen besonderen Schutz. Wer einen entsprechenden Vorfall bemerkt, sollte ihn bei der Polizei anzeigen - auch dann, wenn zunächst unklar ist, ob tatsächlich eine Aufnahme gespeichert wurde.