
Wer in Winterberg dauerhaft leben und arbeiten möchte, braucht eine Wohnung - doch in mehreren Ortsteilen konkurriert dieser Bedarf mit Ferien- und Zweitwohnungen. Die Stadt Winterberg prüft deshalb Zweckentfremdungssatzungen für neun ihrer 15 Ortsteile. Sie könnten die künftige Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen erschweren. Beschlossen ist noch nichts: Erst kommt das Thema im Bau- und Planungsausschuss am 3. November auf den Tisch. Danach könnte der Rat am 5. November darüber entscheiden.
Nicht alle Ortsteile sollen betroffen sein
Nach dem Vorschlag der Stadt kommen Satzungen für Winterberg, Neuastenberg, Altastenberg, Niedersfeld, Hildfeld, Elkeringhausen, Siedlinghausen, Silbach und Züschen infrage. Ein Beherbergungskonzept habe gezeigt, dass Dauerwohnen dort besonders unter Druck stehe. Für die übrigen Ortsteile sieht die Stadt nach ihrer bisherigen Untersuchung keinen vergleichbaren Handlungsbedarf. Der Hintergrund: Winterberg ist zugleich Wohnort und Tourismusziel. Ferienwohnungen sind ein Teil des Angebots für Gäste; Wohnungen für Menschen, die dauerhaft in der Stadt leben, sollen aber ebenfalls verfügbar bleiben. „Der Tourismus ist die DNA unserer Stadt und eine wesentliche Grundlage unserer wirtschaftlichen Stärke“, sagt Bürgermeister Michael Beckmann. Die Stadt wolle Ferienwohnungen nicht grundsätzlich infrage stellen, sondern eine Balance zwischen Tourismus und Wohnen finden.
Was würde sich für Eigentümerinnen und Eigentümer ändern?
Eine Zweckentfremdungssatzung würde geeigneten Dauerwohnraum nicht pauschal vor einer touristischen Nutzung schützen. Sie würde der Stadt Winterberg aber ermöglichen, künftige Umwandlungen im Einzelfall zu prüfen und von einer zusätzlichen Genehmigung abhängig zu machen. Nach geltendem NRW-Recht zählt unter anderem eine Kurzzeitvermietung von mehr als 90 Tagen im Kalenderjahr als Zweckentfremdung, wenn eine entsprechende kommunale Satzung gilt.
Bereits baurechtlich genehmigte Ferienwohnungen und Ferienhäuser sollen durch die geplanten Satzungen nicht nachträglich infrage gestellt werden. Laut Stadtentwurf sollen kleinere Ferienwohnungsnutzungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern in der Regel weiterhin genehmigungsfähig sein - etwa wenn sie weniger als die Hälfte der gesamten Wohnfläche ausmachen. Anders bewertet werden könnte eine überwiegende oder vollständige Umwandlung von Dauerwohnraum. Eine nötige baurechtliche Genehmigung durch den Hochsauerlandkreis wäre unabhängig von der Entscheidung der Stadt weiterhin erforderlich.
Hinzu käme ein Registrierungsverfahren für kurzzeitig vermietete Unterkünfte im Geltungsbereich der Satzungen. Anbieterinnen und Anbieter müssten eine Wohnraum-ID beantragen und diese bei der Werbung für ihre Unterkunft angeben, etwa auf Buchungsplattformen. Die Stadt erhofft sich dadurch einen besseren Überblick über touristisch genutzte Wohnungen.
Stadt plant selber auch neue Wohnungen
Die Satzungen wären nach Darstellung der Stadt Winterberg nur ein Teil ihrer Wohnungspolitik. Sie will auch leerstehende oder bislang ungenutzte Wohnungen wieder für das Wohnen verfügbar machen und neue Bauflächen prüfen. Gemeinsam mit einer Wohnungsbaugenossenschaft sollen in Winterberg zunächst 24 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Das Handlungskonzept Wohnen aus dem Jahr 2022 hatte zuvor unter anderem steigende Mieten und Kaufpreise sowie einen erheblichen Anteil von Ferien- und Zweitwohnungen am Wohnungsmarkt beschrieben.