Winterberg: Letzte Ruhe unter Bäumen
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.09.2025 05:49
Die Stadt Winterberg bietet ab Oktober die Möglichkeit an, sich unter Bäumen bestatten zu lassen

Seine letzte Ruhe unter Bäumen finden - diesen Gedanken finden auch viele Winterberger gut. Die Stadt Winterberg führt deshalb eine neue Bestattungsform ein: Baumbestattungen auf städtischen Friedhöfen. Diese Idee ist im Rahmen einer Bürgerdialogtour vorgeschlagen worden. Der Stadtrat hat die Einführung der alternativen Bestattungsart von Anfang an unterstützt. Jetzt muss diese Art der Bestattung noch in die Friedhofssatzung aufgenommen werden. Darüber entscheidet heute der Rat Winterberg. Im Oktober sollen Baumbestattungen auf den städtischen Friedhöfen dann schon möglich sein.
Umsetzung der Baumbestattungen
Im Herbst 2024 wurden auf den städtischen Friedhöfen insgesamt 31 Bäume gepflanzt, die künftig für Baumbestattungen genutzt werden. Der Einbau der notwendigen Urnenerdgrabsystem ist jetzt abgeschlossen. Zunächst werden 50 dieser Systeme auf acht Friedhöfen installiert, verteilt nach der jeweiligen Größe der Anlagen. Bei Bedarf können weitere Systeme durch den städtischen Bauhof ergänzt werden. Die Pflege der Bäume und Grünflächen übernimmt der städtische Bauhof. Damit werde sichergestellt, dass die Friedhöfe auch langfristig in einem würdigen Zustand bleiben, so die Stadtverwaltung.
Kosten und Gebühren
Die Kosten für eine Grabstelle setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Baumkosten: Pro Baum wurden 630,68 € investiert, was auf zehn Grabstellen umgerechnet 63,06 € pro Stelle ergibt.
- Urnensystem: Ein Edelstahlröhrensystem für zwei Urnen kostet 356,02 €, die Abdeckung aus Bronzeguss 351,05 €, und der Einbau schlägt mit 233,24 € zu Buche.
- Pflege: Für die Pflege der Bäume und Grünflächen über 30 Jahre werden 250,00 € pro Grabstelle angesetzt.
Zusammen mit weiteren Kosten, wie Abschreibungen und Zinsen, ergibt sich eine Gebühr von 1.405,00 € pro Grabstelle. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts kostet pro Jahr 1/30 dieser Gebühr.
Regelungen zur Nutzung
- Die Grabstellen werden im Sterbefall der Reihe nach vergeben; ein vorheriger Erwerb ist nicht möglich.
- Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre, eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht vorgesehen.
- Es dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden.
- Die Grabstellen können als Einzel- oder Doppelgrab genutzt werden, wobei bei Doppelbelegungen die gleichen Regeln wie für Wahlgrabstätten gelten.