
Windkraft: Stadt Meschede klagt gegen den HSK
Die Stadt Meschede hält die positiven Vorbescheide des Hochsauerlandkreises für den Bau von acht Windrädern in der Nähe von Grevenstein für rechtswidrig. Heute entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster über die Klage der Stadt
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.04.2026 22:00
Die Stadt Meschede klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen den Hochsauerlandkreis. Es geht um immissionsschutzrechtliche Vorbescheide für insgesamt acht Windenergieanlagen südwestlich und südlich des Ortsteils Grevenstein. Der Hochsauerlandkreis habe die jeweils erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt, so der Vorwurf der Stadt Meschede. Deshalb seien die positiven Vorbescheide aufzuheben. Zudem habe der HSK das von der Stadt verweigerte gemeindliche Einvernehmen zu Unrecht ersetzt. Dies gelte zum einen wegen Mängeln der Bestimmtheit der Vorbescheide. Zum anderen seien die Vorbescheide hinsichtlich ihrer Feststellungen zum Schall, zum Schattenwurf sowie insgesamt zu schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren rechtswidrig.
Stadt Sundern mit ähnlicher Klage erfolgreich
Auch die Stadt Sundern hat gegen den Hochsauerlandkreis geklagt. Am 23. Februar hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass Vorbescheide vom Hochsauerlandkreis für den Bau von Windrädern in Endorf, Altenhellefeld und Meinkenbracht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig sind. Darüber hinaus liegen die Windräder außerhalb der vorgesehenen Windenergie-Flächen. Wie auch in Meschede hatte der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde im Vorfeld positive Vorbescheide erteilt.