Windkraft in Olsberg: Zusammenarbeit mit anderen Kommunen

Olsberg unternimmt erstmal keine Planungen für Windenergie

In Olsberg wird in Sachen Windkraft als Kommune erstmal nichts unternehmen. Das hat die Stadt jetzt angekündigt. Die Stadt wird ihr Verfahren, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen, weiter ruhen lassen. Es soll gemeinsam mit den anderen HSK-Kommunen versucht werden, die eigenen Vorstellungen zum Ausbau der Windkraft in der Region künftig in die Regionalplanung einzubringen.


Hintergrund für diese Entscheidung:

Die Bundesregierung hat neue rechtliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie im Binnenland gesetzt. Die Umsetzung der neuen Rechtslage soll über die Regionalpläne erfolgen – und nicht mehr über kommunale Flächennutzungspläne. „Damit werden die Kommunen planerisch aus dem Spiel sein“, so der städtische Rechtsberater Thomas Tyczewski von der Kanzlei Wolter Hoppenberg. Bis 2027 muss ein gesetzlich festgelegter Flächenbeitrag für die Windkraft zur Verfügung stehen. Spätestens dann endet auch ie kommunale Planungshoheit per Flächennutzungsplan – aber auch nur dann, wenn bis zum 1. März 2024 ein solches Planwerk in Kraft getreten ist.

"nicht zu schaffen"

Das sei in Olsberg nicht zu schaffen, so Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Denn allein für eine nötige Erneuerung der Artenschutzgutachten sei rund ein Jahr erforderlich. Die weiteren – gesetzlich vorgeschriebenen – Schritte zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes seien dann bis zum Ablauf der Frist nicht mehr umsetzbar. „Alle Belange sind nach wie vor im Genehmigungsverfahren.“ Der Wasserschutz müsse im Bereich Bruchhausen ebenso berücksichtigt werden wie etwa der Artenschutz im Umfeld von Antfeld: „Es wird immer wieder Argumente geben, dass nicht überall Windkraft hinkommt.“ Und im Umkehrschluss sei die kommunale Raumplanung „in heutigen Zeiten eine sehr unsichere Sache“ – eine Vielzahl von kommunalen Flächennutzungsplänen sei von den Verwaltungsgerichten aufgrund ständig wechselnder rechtlicher Rahmenbedingungen gekippt worden.

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