Weniger Scheidungen im Sauerland

Vor einer Scheidung sind Paare im Durchschnitt über 14 Jahre verheiratet

Im vergangenen Jahr sind im Hochsauerlandkreis 450 Ehen geschieden worden. Das sind 30 Prozent weniger, als noch vor 10 Jahren. Im Verhältnis zum Vorjahr ist es ein Rückgang von 6,3 Prozent.

Dass Ehen im verflixten siebten Jahr auseinandergehen bestätigt die Landesstatistik nicht: Durchschnittlich halten die Ehen der Sauerländer 14 Jahre. Die meisten Ehen wurden 2021 nach rund 6 Jahren geschieden. Der Wunsch nach einer Scheidung geht meist von den Frauen aus. Eine Scheidung ohne die Zustimmung des Ehepartners ist die absolute Ausnahme. 402 minderjährige Kinder waren im Hochsauerlandkreis von einer Scheidung betroffen. Vor 10 Jahren gab es noch 579 minderjährige Scheidungskinder im Hochsauerlandkreis.

Scheidungszahlen aus NRW

Im Jahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen 31 891 Ehen geschieden. Das war die niedrigste Zahl an Scheidungen seit 1982 (damals: 35 381). Den Höchststand hatte es in NRW im Jahr 2004 mit 51 139

Scheidungen gegeben; seit dem Jahr 2008 zeigt sich ein anhaltender Trend rückläufiger Scheidungszahlen. Die Zahl der von Scheidungen betroffenen Kinder belief sich im vergangenen Jahr auf 29 562 (2020: 29 488). Seit 2019 werden auch Scheidungen gleichgeschlechtlicher Paare statistisch erfasst; im Jahr 2021 waren es 233 Paare. Die im Jahr 2021 geschiedenen Ehen hatten durchschnittlich 14,7 Jahre gehalten; mit 1 736 Verfahren erfolgten die meisten Scheidungen nach sechs Ehejahren (5,4 Prozent). Die Statistiker von IT.NRW weisen darauf hin, dass die Zahl der Eheschließungen zwischen 1990 (114 422) und 2007 (80 091) ebenfalls

zurückgegangen war; nach einem Anstieg auf 96 643 Eheschließungen (2018)

heirateten zuletzt 76 771 Paare (2021).

Mehr als die Hälfte der Scheidungsverfahren (52,4 Prozent) wurde 2021 von den Ehefrauen beantragt. Bei 5,9 Prozent der Scheidungen stellten die Eheleute den Antrag gemeinsam; in 41,8 Prozent der Fälle ging die

Initiative vom Mann aus. Im Jahr 1982 war knapp ein Drittel der Anträge von den Männern gestellt worden (32,7 Prozent). Hatte damals bei 14,0 Prozent aller beantragten Verfahren die Zustimmung des Ehepartners oder der Ehepartnerin gefehlt, so lag dieser Anteil 2021 bei 7,2 Prozent.

Quelle:IT.NRW

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