Vogelgrippe auch im Sauerland Thema

Im HSK dürfen Vögel aktuell noch draußen gehalten werden, wegen der Vogelgrippe herrscht erhöhte Aufmerksamkeit.

Im HSK gibt es aktuell 28 Geflügelhalter, die mehr als 1000 Tiere im Bestand haben. Im HSK ist die Vogelgrippe, die hochpathogene aviäre Influenza, bereits seit vielen Jahren ein Dauerthema, so der Hochsauerlandkreis. Das Risiko einer Übertragung in Hausgeflügelbestände ist auch hier latent vorhanden. Aktuell ist das Risiko einer Übertragung durch Wildvögel erhöht, da viele Vögel, wie Kraniche, in ihre Winterquartiere fliegen.  

Routinemäßig werden die im Verlauf des Jahres tot aufgefundenen Wildvögel, die dem Veterinäramt gemeldet werden, im Rahmen des Wildvogelmonitorings auf Geflügelpest im Chemischen Veterinäruntersuchungsamt Westfalen untersucht, heißt es. Zu den sogenannten Indikatorvögeln für die Geflügelpest bei Wildvögeln gehören insbesondere Wasservögel und Greifvögel. 

Tote Vögel melden

Um das Auftreten der Geflügelpest möglichst frühzeitig zu erkennen, sollten tot aufgefundene größere Wildvögel, wildes Wassergeflügel, Greifvögel und Rabenvögel dem Veterinäramt gemeldet werden. So können Untersuchungen zur Abklärung auf das Vorliegen der Geflügelpest eingeleitet werden. Das Wildvogelmonitoring wird während des gesamten Jahres durchgeführt. Bei den bisher im Verlauf des Jahres im HSK verendet aufgefundenen und dem Veterinäramt gemeldeten Wildvögeln wurde bislang keine Geflügelpest festgestellt. Aktuell befindet sich ein Wildvogel, der zu den Indikatorvögeln gehört und im HSK tot aufgefunden wurde, zur Untersuchung im Chemischen Veterinäruntersuchungsamt Westfalen. 

Empfehlung für Geflügelzüchter

Geflügelhalter müssen die allgemeinen und rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass vor dem Betreten eines Geflügelstalls Schutzkleidung und separates Schuhwerk anzulegen ist. An den Stalleingängen sollten Desinfektionseinrichtungen für das Schuhwerk eingerichtet werden und Personen sollten sich vor dem Betreten des Stalls ihre Hände waschen und desinfizieren. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die nicht für Wildvögel zugänglich sind. Zudem darf Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu müssen so gelagert werden, dass es für Wildvögel unzugänglich ist. Die Schutzmaßnahmen gelten für kommerzielle und für Hobby-Haltungen. 

Veterinäramt

Seitens des Veterinäramtes wird die Seuchensituation im HSK und in der Region genau beobachtet. Sollte sich die Seuchensituation verschärfen, kann es notwendig werden, dass Geflügel im Stall bleiben muss, so der Hochsauerlandkreis. 

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