Viel Unsicherheit wegen neuem Heizungsgesetz im Sauerland

Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung stellt auch die Menschen im Hochsauerlandkreis vor Herausforderungen. Betriebe sind überlastet, Hausbesitzer sind verunsichert.

Heizung
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Cenap Alici spricht von Panik. Viele Kunden wüssten gar nicht, was es mit dem Gesetz auf sich habe, so der Geschäftsführer von SHK-Sauerland in Brilon. Ähnlich sieht es bei anderen Heizungsinstallateuren im Sauerland aus. Die Betriebe spüren den großen sozialen Druck ihrer Kunden. Diese verkaufen lieber ihr Haus und wollen eine Mietwohnung, anstatt ihre alte Heizung zu sanieren oder eine neue einzubauen. Andere Kunden entscheiden sich dazu, auf die Schnelle noch für eine neue Gas- oder Öl-Heizung, was dazu führt, dass einige Firmen aktuell gar keine Heizungen mehr haben, z.B. Scherwing und Hillebrand aus Olsberg.

Zu viele Anfragen - zu wenig Personal

Doch nicht nur die Heizungen fehlen, auch das Personal. Allein die Firma Gebro Herwig aus Arnsberg hat in der vergangenen Woche mehr als 100 Anfragen zum Thema bekommen, vor allem die Kundenberater seien überlastet, so Geschäftsführer Andreas J. Cloer. Und selbst, wenn es genug Heizungen gebe, würden immer noch die Installateure fehlen, um sie einzubauen.

Die Mehrheit der Betriebe im Sauerland hält auch deswegen offenbar nicht viel vom neuen Gesetz. Für sie ist es nicht durchdacht genug und nicht umsetzbar. Für sie ist die Härte der Regierung nicht nachvollziehbar. Manche halten die Idee, auf mehr regenerative Energien zu setzen, zwar für richtig, so auch Cenap Alici. Er sagt aber: „Der Preis ist zu hoch, die Bevölkerung geht dadurch finanziell und psychisch kaputt.“ Für Andreas J. Cloer könne das Gesetz zwar funktionieren, beim Austausch von Heizungen in alten Gebäuden werde es allerdings schwierig. Er zweifelt an der Bezahlbarkeit des Gesetzes und fordert konkrete Lösungen von der Politik.

Was im Gesetz steht

Grundsätzlich muss demnach ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Das heißt: Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für neu eingebaute Heizungen. Von diesem Grundsatz gibt es außerdem Ausnahmen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.

Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Es gibt also keine sofortige Austauschpflicht. Funktioniert eine bestehende Heizung ordnungsgemäß, kann sie weiter genutzt werden. Auch sind Reparaturen weiter möglich. Bestehende Gas- und Ölheizungen können damit noch weitergenutzt werden. Wie bisher müssen sie jedoch in der Regel 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung außer Betrieb genommen werden. Hierzu gibt es allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen.

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