
Die drei Angeklagten im Alter zwischen 32 und 70 Jahren sollen Eintrittskarten unter falschen Namen gekauft und gewinnbringend im Netz weiterverkauft haben, ohne ihre Einnahmen zu versteuern. Teil des Trios ist laut Anklage auch ein Vater-Sohn-Duo aus Winterberg. Der mittlerweile 32-jährige Sohn ist als Täter und der 70-jährige Vater als Gehilfe einer großangelegten Umsatzsteuerhinterziehung angeklagt. Gemeinsam mit einem weiteren angeklagten Mann sollen die zwei Winterberger durch den gewerblichen Weiterverkauf von Konzert- und Eventtickets massiv Steuern hinterzogen haben. Die Taten sollen sich zwischen 2014 und 2021 ereignet haben. Laut Anklage meldeten sie für ihre Geschäfte kein Gewerbe an und haben sämtliche Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschoben. So soll laut einem mittlerweile aufgehobenen Urteil des Bochumer Landgerichts aus dem Jahr 2024 ein Steuerschaden von 1,5 Millionen Euro entstanden sein.
Ein erstes Urteil aus dem Jahr 2024 wurde vom Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben, weshalb der Prozess seit mittlerweile knapp einem Monat von einer anderen Strafkammer am Bochumer Landgericht neu verhandelt wird. Im neu aufgerollten Prozess werden jetzt die gleichen Vorwürfe verhandelt, allerdings in anderer Rollenverteilung (Täter und Gehilfen). Der nächste Verhandlungstermin ist nächste Woche Mittwoch. Ende November wurde eigentlich mit einem Prozessende gerechnet. Da aber Zeugen aus dem Ausland befragt werden könnten, kann sich der Prozess noch ziehen, so ein Sprecher am Bochumer Landgericht.
Haben die Angeklagten als Bande agiert?
Das illegale Geschäftsmodell bestand laut Anklage darin, Eintrittskarten über bezahlte Helfer oder unter falschen Namen zu kaufen. Die wurden anschließend über Ticketbörsen gewinnbringend weiterverkauft. Für die Neuauflage des Prozesses ist nun vor allem entscheidend, inwiefern die drei Männer ab einem bestimmten Zeitpunkt als gemeinschaftliche Bande agierten.
Ab 2017 sollen die drei Angeklagten ihre Geschäfte gemeinsam betrieben haben. Um den Zahlungsverkehr abzuwickeln, wurden den Ermittlungen zufolge ausländische Gesellschaften gegründet und deren Konten genutzt. Ob diese Struktur rechtlich als steuerpflichtige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu werten ist, muss die Strafkammer jetzt neu bewerten. Der Firmensitz war Witten, sodass die Steuer dort hätte erklärt werden müssen.