
© Uli Deck/dpa
© Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Verfassungsbeschwerden zu Sexpuppen mit kindlichem Aussehen befasst. (Archivbild)
Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen
Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.07.2026 07:35
Anzeige
Anzeige
© dpa-infocom, dpa:260702-930-320408/1
Anzeige