
Der Veltins-Sohn bekommt im Erbschaftsstreit gegen seine Schwestern keine Prozesskostenhilfe. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden. Carl Clemens Veltins wollte gegen seine Schwestern vorgehen, die als testamentarische Erbinnen eingesetzt wurden, und forderte 30 Millionen Euro. Doch das Landgericht lehnte die Klage bereits im Juni ab. Grund: Die Ansprüche des Mannes sind längst verjährt.
Worum ging es?
Carl Clemens Veltins hatte im März 2024 Klage gegen seine beiden Schwestern eingereicht, er beansprucht einen Teil des Familienerbes für sich. 1994 war die damalige Besitzerin Rosemarie Veltins gestorben. Carl-Clemens hatte an seinem 18. Geburtstag auf sämtliche Ansprüche verzichtet. So sollte damals verhindert werden, dass die Brauerei verkauft wird. so sei das Millionenerbe unter seinen beiden Schwestern Susanne und Frauke aufgeteilt worden. Im Laufe der Jahre hätte Carl-Clemens Veltins vier bis fünf Millionen Mark ausgezahlt bekommen. Da die Summe nur einem Bruchteil des Wertes entspreche, fühle er sich hintergangen, heißt es. Deswegen versucht er, das Testament seiner verstorbenen Mutter anzufechten. Darin hatte sie geschrieben, dass ihr Sohn schon zu Lebzeiten genug Geld von ihr bekommen habe und er von der Erbfolge ausgeschlossen sein.
Clemens Veltins gilt als das schwarze Schaf der Familie, auch wegen seiner kriminellen Vergangenheit. Im Jahr 2005 wurde er vom Landgericht Paderborn wegen des Besitzes einer Kalaschnikow und Kokain zu zwei Jahren Haft verurteilt. Derzeit lebt er laut eigener Auskunft in Berlin, von Bürgergeld.