Urteil nach Messerstecherei in Sunderner Diskothek

Es geht um versuchten Totschlag


Landgericht Arnsberg (Fluransicht)
© Radio Sauerland

Vor dem Arnsberger Landgericht ist heute das Urteil im Prozess wegen einer Messerstecherei in einer Sunderner Diskothek gefällt worden. Ein 42-jähriger Mann ist zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt worden. In einer Diskothek in der Röhre soll er im Mai letzten Jahres mit einem Cuttermesser auf zwei Männer losgegangen sein. Die Opfer sollen Schnittwunden am Kopf erlitten haben. Bei dem Angriff soll der Angeklagte den möglichen Tod seiner Opfer in Kauf genommen haben, so das Gericht. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung.

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