Unternehmen im Sauerland wollen Impfauskunft

Arbeitgeber möchten gerne von ihren Mitarbeitern wissen, ob sie gegen Corona geimpft ist. Bisher brauchen Beschäftigte keine Auskunft über ihre Gesundheitsdaten geben.

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Unternehmen im Sauerland möchten gerne von ihren Mitarbeitern wissen, ob sie gegen Corona geimpft sind. Bislang gibt es dafür aber keine gesetzliche Grundlage. Der Unternehmensverband in Arnsberg fordert die Politik auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Impfauskunft zu schaffen.

Ver.di lehnt eine solche Impfauskunft grundsätzlich ab. Die Gewerkschaft in Westfalen befürchtet einen Missbrauch der Gesundheitsdaten der Beschäftigten.

Der Unternehmensverband argumentiert mit dem Gesundheitsschutz der Belegschaften. Bei nach wie vor hohen Inzidenzen sei eine Impfauskunft notwendig und richtig. Da müsse das Recht des Einzelnen zurückstehen, so der Geschäftsführer des Unternehmensverbandes Westfalen-Mitte, Volker Verch. Auch beim Eingang in ein Restaurant müssten die Menschen nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Unternehmensverband: Impfauskunft für besseren Gesundheitsschutz in Betrieben

Für Dr. Volker Verch den Geschäftsführer des Unternehmensverbandes Westfalen-Mitte ist eine Verpflichtung der Beschäftigten, ihren Arbeitgebern über ihren Corona-Impfstatus Auskunft zu geben, ein sinnvolles Mittel, um den Gesundheitsschutz in den Unternehmen weiter zu verbessern: „Gleich zu Beginn der Pandemie haben die Arbeitgeber weitreichende Maßnahmen umgesetzt, um ihre Belegschaften vor einer Infektion mit Covid 19 zu schützen. Die einzelnen Arbeitsplätze in Büroräumen und Produktionshallen wurden so gestaltet, dass der Abstand gesichert ist, Schichtpläne und Pausenzeiten neu organisiert, damit sich möglichst wenig Beschäftigte gleichzeitig in einem Raum aufhalten müssen und kurzfristig Homeoffice-Plätze eingerichtet. Inzwischen kann sich jeder gegen Corona impfen lassen. Wer sich gegen die Impfung entscheidet, muss auch am Arbeitsplatz besonders geschützt werden. Um diesen Gesundheitsschutz gewährleiten zu können, muss der Arbeitgeber aber wissen, welche Mitarbeiter unter diese Schutzmaßnahmen fallen. Er muss also wissen, welche Beschäftigten geimpft sind und welche nicht. Die Unternehmen brauchen jetzt eine eindeutige gesetzliche Regelung, um hier Klarheit zu erhalten, damit sie auch weiterhin ihrer Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiter nachkommen können. Sicherlich fallen diese Angaben unter den Datenschutz und müssen zwingend sehr sensibel behandelt werden. Allerdings darf der Datenschutz nicht über den Gesundheitsschutz gestellt werden.“



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