
Im Oktober 2017 verlor ein damals 12-jähriger Junge bei einem Unfall auf der Sommerrodelbahn im Fort Fun in Bestwig seinen linken Unterschenkel. Heute wird der Fall erneut vor Gericht aufgearbeitet. Vor dem Landgericht Arnsberg klagt die Betriebshaftpflichtversicherung des Freizeitparks gegen den TÜV Nord.
Vorwurf: vertragliche Pflichten verletzt
Es geht um die Frage, wer letztlich für die finanziellen Folgen des Unfalls aufkommen muss. Die Klägerin, die Betriebshaftpflichtversicherung der Fort Fun GmbH, fordert Schadensersatz von der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG.
Nach Darstellung der Versicherung habe der TÜV seine vertraglichen Pflichten verletzt. Deshalb verlangt sie eine teilweise Erstattung der Summe, die bereits an das Unfallopfer gezahlt wurde. Außerdem soll gerichtlich festgestellt werden, dass der TÜV auch für weitere bereits entstandene und noch entstehende Schäden ersatzpflichtig ist.
Fort Fun und Opfer einigen sich gerichtlich
Bereits in einem früheren Verfahren hatte es zwischen dem verletzten Kind und der Fort Fun GmbH einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamm gegeben. Dieser Vergleich verpflichtete die Versicherung des Freizeitparks zu einer Zahlung an das damals verletzte Kind.
Mit der aktuellen Klage vor dem Arnsberger Landgericht wird nun geprüft, ob der TÜV für einen Teil dieser Kosten aufkommen muss. Eine Entscheidung in dem Verfahren könnte auch grundsätzlich klären, welche Verantwortung Prüfstellen in solchen Fällen tragen.