
Im Oktober 2017 verlor ein damals 12-jähriger Junge bei einem Unfall auf der Sommerrodelbahn im Fort Fun in Bestwig seinen linken Unterschenkel. Am Mittwoch wurde der Fall erneut vor Gericht aufgearbeitet. Vor dem Landgericht Arnsberg klagte die Betriebshaftpflichtversicherung des Freizeitparks gegen den TÜV Nord.
Vorwurf: vertragliche Pflichten verletzt
Es ging um die Frage, wer letztlich für die finanziellen Folgen des Unfalls aufkommen muss. Die Klägerin, die Betriebshaftpflichtversicherung der Fort Fun GmbH, fordert Schadensersatz von der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG.
Nach Darstellung der Versicherung habe der TÜV seine vertraglichen Pflichten verletzt. Deshalb verlangte sie eine teilweise Erstattung der Summe, die bereits an das Unfallopfer gezahlt wurde.
Dem folgte das Gericht nicht, es wies die Klage ab, weil es keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Beklagten, dem TÜV, sah, so eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage.
Fort Fun und Opfer einigen sich gerichtlich
Bereits in einem früheren Verfahren hatte es zwischen dem verletzten Kind und der Fort Fun GmbH einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamm gegeben. Dieser Vergleich verpflichtete die Versicherung des Freizeitparks zu einer Zahlung an das damals verletzte Kind.