Umarex-Waffenprozess: geringere Strafe für Mendener

Das Arnsberger Landgericht reduziert die Strafe für den 29-jährigen Angeklagten, der Waffen weiterverkauft hatte.

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Im Umarex-Waffenprozess ist das Arnsberger Landgericht der Ansicht des Bundesgerichtshofes gefolgt. Das hatte im Februar 2021 einen Teil des Gerichtsurteils aufgehoben. Ein 29-jähriger Mendener, der Waffen weiterverkauft hatte, bekam heute eine geringere Strafe. Statt 4 Jahren und 9 Monaten muss er nur für 3 Jahre und 6 Monate in Haft. Damit wird stärker berücksichtigt, dass er zur Aufklärung des Falles beigetragen hatte. Außerdem hatte der BGH den alten Schuldspruch teilweise aufgehoben und weniger Einzeltaten des Angeklagten berücksichtigt. Er hatte Schusswaffen, die ein Umarex-Mitarbeiter aus gestohlenen Teilen zusammengebaut hatte, weiterverkauft.


Der Hauptangeklagte Neheimer war vom Landgericht zu einer Strafe von 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. Der ehemalige Mitarbeiter des Neheimer Waffenherstellers Umarex hatte Waffenteile aus der Firma geschmuggelt. Zuhause hat er daraus Waffen zusammengesetzt und sie verkauft. Die Pistolen waren bei Polizeirazzien in ganz Deutschland gefunden worden.

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