Trompete, Kino, Iso-Matte: Zahlreiche neue Hygieneregeln für NRW

NRW lockert die Corona-Regeln für diverse Freizeitaktivitäten. Doch der Spaß wird gebremst. Es gibt strenge Vorgaben, die selbst den Mindestabstand von Iso-Matten im Zeltlager berücksichtigen. Auch Bus-Reisen werden herausfordernd: Die Toiletten bleiben dicht.

Armin Laschet
© Land NRW

Musiker, Kinogänger, Jugendliche und Busreise-Fans können sich freuen: Ab dem 30. Mai ist für sie vieles wieder erlaubt - aber mit Einschränkungen. Das Gesundheitsministerium hat strenge Hygieneregeln aufgestellt. So müssen Trompeter zum Beispiel einen Plopp- oder Schallschutz benutzen. In Reisebussen bleiben die Toiletten verschlossen. Im Kino gilt der Mindestabstand. Bei Ferienfreizeiten sollen "Bezugsgruppen" von etwa 10 Kindern oder Jugendlichen gebildet werden.

Theater, Kinos und Opern

Theater, Opern oder Kinos dürfen in ihre Säle bis zu einem Viertel der normalen Zuschauerkapazität lassen, höchstens aber 100 Menschen. Zwischen allen muss - wenn sie nicht zum Beispiel aus einem Haushalt stammen - der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. "Bei Aufführungen mit Sprechtheater, Musik mit Blasinstrumenten oder Gesang muss der Abstand zwischen Publikum und Bühne mindestens 3 Meter betragen", heißt es in der neuen Schutzverordnung.

Musiker

Vor allem Blasmusiker bekommen viele Regeln auferlegt. Ihr Metier gilt als besonders Aerosol-intensiv. In den Handreichungen des Gesundheitsministeriums heißt es unter anderem: "Die Reinigung von Blasinstrumenten soll, wenn möglich, nicht in den Konzert- oder Übungsräumen erfolgen. Das bei Blechblasinstrumenten während des Spielens entstehende Kondenswasser gemischt mit Speichel ist als potenziell infektiös anzusehen und muss mit Einmaltüchern aufgefangen werden. Ein bloßes 'Ausblasen' ist zu unterlassen." Blechblas-Instrumente brauchen ansonsten einen Plopp- oder Schallschutz.

Busreisen

Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. "Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten." Jeder Fahrgast bekommt einen festen Platz. Die Fahrgäste sind beim Ein- und Ausstieg sowie beim Aufstehen verpflichtet, eine Mund-Nase-Maske zu tragen. "Bordtoiletten bleiben außer Betrieb." Am Ziel müssen durch das Personal "Kontaktstellen wie z.B. Haltegriffe, Armlehnen und Klapptische desinfiziert oder mit einem Haushaltsreiniger gereinigt" werden.

Ferienfreizeiten

Kinder und Jugendliche dürfen wieder zu Ferienfreizeiten oder in die Stadtranderholung. Ungetrübter Spaß wird das allerdings nicht: "Aktivitäten mit direktem Körperkontakt sollten auf ein Minimum beschränkt werden", heißt es in den Hygieneregeln. "Bei größeren Gruppen von mehr als 15 Teilnehmenden sind feste Bezugsgruppen zu bilden" - die dann vom Mindestabstand befreit sind. Treffen sie auf eine andere Gruppe, gilt wieder das Abstandsgebot.

"Soweit der Mindestabstand aufgrund räumlicher Verhältnisse oder zwingender programmbedingter Abläufe nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorzugeben." Die Teilnehmer müssen daher immer eine Maske dabei haben. Die Betreuer müssen Ersatz parat haben. "Die Belegung von Zimmern/ Zelten darf höchstens mit der halben maximalen Kapazität unter Einhaltung des Mindestabstands der Betten/Isomatten o.ä. erfolgen."

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