
Bezirksregierung Arnsberg verbietet Wasserentnahme an Ruhr, Lenne und Sieg
In der Ruhr, Lenne und Sieg haben sich aufgrund anhaltender Trockenheit niedrige Wasserstände eingestellt. Daher hat die Bezirksregierung Arnsberg für die größeren Flüsse in ihrer Zuständigkeit untersagt, das Wasser zu entnehmen. Die Verbote gelten für die Lenne, die Ruhr und die Sieg im Regierungsbezirk Arnsberg. Die Regel gilt ab Mittwoch, 15. Juli, sie gilt dann voraussichtlich bis zum 30. November.
Wasserentnahme verboten: Das dürft ihr im Regierungsbezirk Arnsberg nicht mehr
Verboten ist es nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind "das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen", so die Bezirksregierun. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern bestraft werden. Die Pegelstände an Ruhr, Lenne und Sieg befinden sich aktuell bereits wieder unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise auf einem kritischen Niveau. Mit sinkenden Wasserständen verschlechtern sich die Lebensraumbedingungen für Gewässerorganismen zunehmend. Weil der Wasserstand der Lippe im Regierungsbezirk noch nicht kritisch ist, gilt das Verbot hier noch nicht.