Tödlicher Gabelstaplerunfall in Brilon: Angeklagter freigesprochen

2019 war auf einem Firmengelände eine Frau gestorben, der Gabelstaplerfahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Landgericht Arnsberg hob das Urteil jetzt auf und stellte das Verfahren ein.

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Im Februar 2019 war es in der LKW-Verladehalle des Briloner Spanplattenherstellers Egger zu dem Arbeitsunfall gekommen. Eine 29-jährige Reinigungskraft aus Bestwig war von einem Gabelstapler erfasst worden. Sie starb noch an der Unfallstelle. Der Fahrer des Gabelstaplers (ebenfalls aus Bestwig) landete vor Gericht. Das Amtsgericht Brilon verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt - mit Erfolg.

Sachverständiger entlastet Angeklagten

Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Arnsberg kam ein Sachverständiger zu dem Schluss, dass der Gabelstaplerfahrer nicht fahrlässig gehandelt habe, weil er das spätere Opfer wegen seiner Tätigkeit nicht sehen konnte. Zudem habe sich die Frau unberechtigterweise in der Halle aufgehalten und habe selbst nicht auf das Fahrzeug geachtet. Der Sachverständige stufte den Vorfall deshalb als Unfall ein. Staatsanwaltschaft und Richter folgten dieser Argumentation, das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.

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