Teils lange Haftstrafen in Sunderaner Drogenprozess

Urteile im Prozess um Drogenhandel in Sundern

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Im langen Prozess um eine Drogenbande aus Sundern sind am Wochenende die ersten Urteile gefallen. Zwei der Angeklagten haben lange Freiheitsstrafen bekommen - von sieben beziehungsweise sechs Jahren. Einen Teil dieser Strafen sollenn sie in Entzugseinrichtungen absitzen. Dabei werden sie zunächst anderthalb beziehungsweise ein Jahr ins Gefängnis müssen, erst danach beginnt der Entzug. Hintergund ist: Bei hohen Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit Entzugstherapien ist es normal, dass die Betroffenen zunächst eine gewisse Zeit im Gefängnis absitzen müssen. Der Grund ist, dass es dem Ergebnis der Therapie nicht zuträglich wäre, wenn jemand nach der Therapie nochmal länger ins Gefängnis müsste. Die Therapie wird deshalb etwas nach hinten geschoben, sodass sie nicht vor dem sogenannten Halbstrafentermin beendet ist. Sobald die Hälfte der Strafe abgesessen ist, kann ein Gericht unter bestimmten Umständen den Rest der Haftstrafe zur Bewährung aussetzen.

Weitere Angeklagte: Landgericht Arnsberg spricht Bewährungsstrafen aus

Zwei weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Bei beiden ist es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Anklage gegen zwei weitere mutmaßliche Täter wird in separaten Prozessen verhandelt, hier stehen die Urteile noch nicht fest..

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