
Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, ob das Land beziehungsweise der Landesbetrieb Straßen.NRW für mögliche Schäden durch Teerspritzer an Fahrzeugen verantwortlich gemacht werden kann. Mehrere Kläger werfen Straßen.NRW vor, dass bei der Sanierung der L 742 im August 2021 eine Bitumenschicht nicht fachgerecht aufgetragen worden sei. Diese Schicht wird normalerweise genutzt, um Schäden an der Fahrbahn zu reparieren. Als die Autos über die Straße fuhren, seien diese durch spritzenden Teer beschädigt worden.
Vorwurf: Bitumenschicht nicht ausreichend trocken
Die Bauarbeiten auf der L 742 waren zwischen Juli und September 2021 zwischen Schmallenberg-Winkhausen und Winterberg-Siedlinghausen durchgeführt worden. In der Zeit gab es vor Ort eine Verkehrsregelung mit Warnzeichen.
Nach Darstellung der Kläger hätte die aufgebrachte Bitumenschicht ausreichend trocknen müssen, bevor Fahrzeuge den Abschnitt befahren. Weil das nach ihrer Auffassung nicht der Fall gewesen sei, sei es zu den Teerspritzern gekommen.
Sachverständiger beim Termin in Arnsberg dabei
Die Kläger fordern nach Gerichtsangaben Entschädigungen in unterschiedlicher Höhe. Die Summen liegen zwischen 425 Euro zuzüglich Zinsen und Kosten und 825 Euro zuzüglich Zinsen und Kosten.
Ein Sachverständiger hatte die Vorwürfe im Vorfeld bereits geprüft. Das Landgericht Arnsberg hat nun den 7. Mai als Verhandlungstermin angesetzt. Dann soll auch der Gutachter vor Ort sein.