Sunderner Fußgängerzone für Postkunden mit Auto tabu

Das Befahren der Fußgängerzone ist für Postkunden nicht erlaubt, so die Sunderner Stadtverwaltung.

© Stadt Sundern

In Sundern gibt es eine neue Postfiliale in der Fußgängerzone. Jetzt stellt sich für viele Sunderner die Frage, kann ich Pakete dort hinfahren? Das Ordnungsamt der Stadt Sundern hat bereits entsprechende Anfragen bekommen. Das Befahren der Fußgängerzone ist nicht erlaubt, so die Stadtverwaltung.

Die Fußgängerzone sei Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. "Lieferverkehr frei" gelte nur für die Belieferung mit Waren und Transporte von Gegenständen, die für die Führung und Aufrechterhaltung eines Geschäfts- oder Gewerbebetriebes erforderlich sind.

Ausgenommen seien Einsatz-, Rettungs-, Entsorgungs- oder Straßenreinigungsfahrzeuge - ebenso donnerstags die Händlerinnen und Händler des Wochenmarktes zum Auf- und Abbau der Stände. Taxen dürfen die Fußgängerzone nicht befahren.

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