Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz – Was ist wichtig?

Immer mehr Supermärkte bei uns lassen Knöllchen verteilen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Wir haben die Fakten.

Supermarktparkplatz sind häufig Privatgelände

Ein Supermarktparkplatz ist in den meisten Fällen Privatgelände und da darf der Besitzer entscheiden, wer dort steht. Die Supermärkte wollen, dass nur die Kunden, und nicht irgendwelche Pendler oder Anwohner dort parken. Deshalb sagen viele Supermärkte, dass maximal eine oder zwei Stunden zum Einkaufen geparkt werden darf. Weil etwa das Kassenpersonal keine Zeit hat draußen noch zu schauen, ob da nur Kunden parken, lassen die Märkte die Parkplätze von anderen Firmen kontrollieren. Das nennt sich bewirtschaften. Und die Regel ist dann: Parkscheibe ins Auto legen, ansonsten gibt es ein Knöllchen. Entweder an der Scheibe oder hinterher per Post.

Auf Schilder achten

Wir haben mit Arndt Kempgens gesprochen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und sagt, dass ein großes Schild auf Parkplätzen stehen muss, dass man eigentlich nicht übersehen kann. Heißt also: Beim Parken Augen offenhalten und nach dem Aussteigen einmal grob umschauen, ob irgendwo ein Schild steht und was da draufsteht. Hat man das Übersehen kann es teuer werden. Prinzipiell darf jeder Betreiber selbst festlegen, wie viel er für einen Parkverstoß berechnet. Allgemein gilt aber, maximal das Doppelte von dem, was die Stadt berechnet würde. Laut Bußgeldkatalog wären das je nach Dauer 20 bis 40 Euro. 

Nicht jedes Knöllchen muss bezahlt werden

In zwei Fällen muss das Knöllchen nicht bezahlt werden. Einmal, wenn das Schild fehlte oder nicht lesbar war. Die zweite Möglichkeit ist, wenn das Auto nicht vom Halter gefahren wurde. Die Firmen schreiben in dem Fall den Halter an und der kann widersprechen und muss den Fahrer erst angeben, wenn die Parkraumfirma vor Gericht zieht. Wenn sie das nicht macht und das Verfahren eingestellt wird: Glück gehabt.

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