Stopp für Ferienwohungen in Winterberg
Veröffentlicht: Freitag, 07.01.2022 05:22
Der Rat Winterberg hat am Abend der Änderung des Bebauungsplans des Gebietes "Am Waltenberg" zugestimmt.
Der Rat Winterberg hat am Abend in einer Sondersitzung ein klares Signal gegen neue Ferienwohnungen im Stadtgebiet gesetzt. Der Bebauungsplan "Am Waltenberg" wird neu aufgestellt, bis dahin gilt eine Veränderungssperre. Schon genehmigte Ferienwohnungen, Hotels und Gaststätten in dem Gebiet sind nicht von der Entscheidung betroffen, so die Stadt Winterberg. Städtebauliches Ziel sei es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Verhältnis von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen soll wieder ausgewogen sein. " Der Beschluss des Rates ist ein erneut deutliches Zeichen in Richtung der Investoren, die weitere Ferienwohnungen in unserer Stadt errichten möchten, dass solche Vorhaben nicht mehr ohne weiteres zugelassen werden, da sie aus unseren städtebaulichen und auch touristischen Zielen nicht entsprechen, so der Winterberger Bürgermeister Michael Beckmann.
In Winterberg gibt es derzeit mehr als 1000 Ferienwohnungen und Ferienhäuser, die in Kurzonen liegen und kurbeitragspflichtig sind. Dazu kommen noch privat-kommerzielle Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Dauerwohnungen und bezahlbarer Wohnraum in der Innenstadt
Der Bebauungsplan und die Veränderungssperre sind zulässige Steuerungsinstrumente nach dem Baugesetzbuch, um bauliche Anlagen zu verhindern. die nicht mit den städtebaulichen Zielen der Stadt Winterberg im Einklang stehen. "Wir, Rat und Verwaltung, haben das städtebauliche Ziel, Dauerwohnungen und bezahlbaren Wohnraum in Winterberg zu entwickeln und wieder ein ausgewogenes Verhältnis von Dauer- und Ferienwohnungen herbei zu führen", heißt es von der Stadt Winterberg. Vorhaben, bei denen weitere Ferienwohnungen in unserer Stadt errichtet werden sollen, werden nicht mehr ohne weiteres zugelassen, da sie den städtebaulichen und touristischen Ziele nicht entsprechen. Immer, wenn irgendwo neue Ferienhäuser entstehen sollen, werden will die Stadt zulässige städtebauliche Maßnahmen prüfen, um den weiteren Ausbau von Ferienhäusern zu steuern. Mit diesen Maßnahmen will die Stadt Winterberg das Heft des Handelns wieder selbst in die Hand bekommen.
Mit dem ausgeschriebenen Handlungskonzept Wohnen sollen die qualitativen und quantitativen Anforderungen an den Wohnraum in Winterberg ermittelt werden. Die Frage ist: Wo soll künftig für welche Bedarfe Wohnraum geschaffen werden. Parallel versucht die Stadt weiteres kommunale Baugebiete dort zu erschließen, wo es planungsrechtlich möglich ist. Ziel ist es, auch über dieses Instrument bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln. Darüber hinaus wird dieses Konzept unter anderem mit weiteren Maßnahmen flankiert: Prüfung der Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft bzw. einer engen Kooperation mit der bestehenden Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland eG, eine bedarfsorientierte sowie planungsrechtliche Erschließung von Bauland, wo möglich und sinnvoll, oder auch Ausübung des Vorkaufsrechts der Stadt bei Grundstücksverkäufen, wo es rechtlich möglich ist.
Seit einigen Jahren gibt es auf der Internetseite der Stadt Winterberg die Baulandbörse. Hier werden zum Verkauf stehendende private und städtische Baugrundstücke angezeigt. Allerdings gibt es in der Kernstadt und in allen Ortsteilen auch noch private Baugrundstücke, die - da die Eigentümer nicht zugestimmt haben - in der Baulandbörse nicht zum Verkauf angeboten werden. Diese Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben wir jetzt nochmal angeschrieben, um nochmal zu werben, ihr Baugrundstück in der Baulandbörse anzubieten. Auch werden wir unser städtisches Förderprogramm „Frischer Wind in alte Häuser“ neu justieren. Hier werden Sanierungs- und Renovierungsarbeiten gefördert, wenn jemand eine Immobilie gekauft hat, die mindestens zwei Jahre leer stand und wieder fit gemacht werden muss.
Handlungskonzept Wohnen
Mit dem ausgeschriebenen Handlungskonzept Wohnen sollen die qualitativen und quantitativen Anforderungen an den Wohnraum in Winterberg ermittelt werden. Die Frage ist: Wo soll künftig für welche Bedarfe Wohnraum geschaffen werden. Parallel versucht die Stadt weiteres kommunale Baugebiete dort zu erschließen, wo es planungsrechtlich möglich ist. Ziel ist es, auch über dieses Instrument bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln. Darüber hinaus wird dieses Konzept unter anderem mit weiteren Maßnahmen flankiert: Prüfung der Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft bzw. einer engen Kooperation mit der bestehenden Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland eG, eine bedarfsorientierte sowie planungsrechtliche Erschließung von Bauland, wo möglich und sinnvoll, oder auch Ausübung des Vorkaufsrechts der Stadt bei Grundstücksverkäufen, wo es rechtlich möglich ist.