Stellungnahme HSK

Nach dem Urteil gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin steht der Hochsauerlandkreis weiterhin hinter der Frau.

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Der Hochsauerlandkreis steht weiterhin hinter der verurteilten Jugendamtsmitarbeiterin. Er will seine Mitarbeiterin bei der angekündigten Revision unterstützen, so ein Sprecher. Sollte das Urteil allerdings beim Oberlandesgericht Hamm bestätigt werden, würde sich die Arbeit der Jugendhilfe deutschlandweit verändern.


Das Urteil könne deswegen zu einem Präzedenzfall für die Arbeit der Jugendhilfe in ganz Deutschland werden. Die Arbeit der Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Diese Arbeit findet mit den Erziehungsberichtigen im Einvernehmen statt und soll als Unterstützung dienen, so lange dies vertretbar ist. Der neue Fall würde eine solche Zusammenarbeit erschweren und mehr Aufwand bedeuten, so der Kreis.


Der Hochsauerlandkreis will die Urteilsgründe jetzt noch abwarten. Die 31-Jährige wurde gestern wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung zu 50 Tagessätzen á 70€ verurteilt. Der Frau ist eine Mitschuld am Hungertod eines zweijährigen Jungen aus Winterberg gegeben worden.

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