
Vereine in Olsberg können ab sofort wieder Zuschüsse bei der Stadt beantragen. Gefördert werden besondere einmalige Ausgaben mit bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal aber 500 Euro pro Maßnahme.
Die Stadt Olsberg weist darauf hin, dass eingetragene Vereine und andere gemeinnützige Institutionen noch bis zum 30. September 2026 Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen können. Gefördert werden besondere Ausgaben, die über die üblichen Vereinstätigkeiten hinausgehen.
Möglich sind zum Beispiel Zuschüsse für Jubiläen, die Anschaffung von Musikinstrumenten oder Material, Festschriften oder andere besondere Projekte. Nicht gefördert werden laut Stadt dagegen der laufende Geschäftsbetrieb, Neugründungen von Vereinen sowie Maßnahmen, die später Folgekosten für die Stadt Olsberg verursachen.
Der Olsberger Bürgermeister Patrick Potthoff betont die Bedeutung der Vereine für das Leben in der Stadt und ihren Dörfern. Sie seien ein wichtiger Motor für das Ehrenamt und für viele Angebote im gesamten Stadtgebiet.
So können Fördermittel beantragt werden
Die Förderung der Stadt beträgt höchstens 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal aber 500 Euro je Maßnahme oder Anschaffung. Die Ausgaben müssen per Rechnung belegt werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Antragstellenden ihre Gemeinnützigkeit nachweisen.
Der Antrag kann formlos per Post, per E-Mail oder persönlich im Rathaus eingereicht werden. Zusätzlich verlangt die Stadt einen sogenannten vereinfachten Kassenbericht mit Angaben zu Einnahmen und Ausgaben aus dem vergangenen Kalenderjahr. Falls nötig, kann dafür auch ein Formular im Rathaus angefordert werden.
Anträge gehen an die Stadt Olsberg, Kulturarbeit und Vereine, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg. Ansprechpartnerin ist Sarah Wulfert, erreichbar unter 02962 / 982-224 oder per E-Mail.