
Die Mitglieder des Olsberger Hauptausschuss sagen mehrheitlich „Nein“ zum geplanten Windpark des Unternehmens Naturwerk Windenergie GmbH, das im Bereich von Helmeringhausen und Gevelinghausen sechs Windräder mit einer Gesamthöhe von 267 Metern bauen lassen will. Sie versagten den Plänen ihr sogenanntes gemeindliches Einvernehmen. Welche Folgen das „Nein“ aus Olsberg für das Projekt haben wird, ist allerdings offen: Das Genehmigungsverfahren läuft nicht bei der Stadt Olsberg, sondern beim Hochsauerlandkreis.
Windpark nicht in Vorrangzone geplant
Das Unternehmen Naturwerk hat dort einen Genehmigungsantrag für die sechs Windräder gestellt. Ein Bestandteil des Verfahrens ist auch das so genannte gemeindliche Einvernehmen der Kommune, auf deren Gebiet die Anlagen errichtet werden sollen. Schon im Jahr 2024 wurde die Stadt Olsberg vom HSK um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten – seinerzeit wollte Naturwerk noch sieben Windenergieanlagen im Bereich von Gevelinghausen und Helmeringhausen bauen. Auch damals hatte die Stadt Olsberg ihr Einvernehmen versagt – eher als politisches Zeichen, denn auf Basis rechtlicher Grundlagen. Denn damals war der jetzt geltende Regionalplan für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis noch nicht in Kraft. Hier werden Vorrangzonen für Windenergie in den beiden Kreisen festgelegt. Die Anlagen, die Naturwerk bei Gevelinghausen und Helmeringhausen errichten möchte, befinden sich aber außerhalb dieser Zonen.
Windräder im Landschaftsschutzgebiet?
Darin sind Fachanwalt Thomas Tyczewski, Rechtsbeistand der Stadt Olsberg, den entscheidenden Unterschied im Vergleich zur Situation im Jahr 2024: Weil durch den Regionalplan Flächen für die Windkraft bereitgestellt werden, treten für Areale außerhalb dieser Windkraft-Zonen wieder rechtliche Grundlagen in Kraft, die ohne Regionalplan faktisch „ausgehebelt“ waren. Dazu zählt nach Auffassung Thomas Tyczewskis auch der geltende Landschaftsplan der Stadt Olsberg aus dem Jahr 2004. Danach befinden sich die Windräder, welche die Firma Naturwerk errichten möchte, in einem Landschaftsschutzgebiet. Dort gilt aber ein allgemeines Bauverbot – Ausnahmen sind nur bei land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Anlagen möglich; aber nicht bei Windrädern. Die logische rechtliche Folge: Da es für das Vorhaben von Naturwerk keine Ausnahmegenehmigung gebe, müsse die Stadt Olsberg ihr gemeindliches Einvernehmen zwingend versagen.
Letztes Wort liegt beim Kreis
Dieser Auffassung folgte dann auch die breite Mehrheit des Hauptausschusses – lediglich Grünen-Fraktionssprecherin Claudia Weigand sprach sich gegen die Versagung des Einvernehmens aus. Wie der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde mit der Entscheidung aus Olsberg umgeht, ist allerdings offen: Sollte der HSK zu dem Ergebnis kommen, dass die Stadt Olsberg ihr Einvernehmen unrechtmäßig nicht erteilt hat, besteht die Möglichkeit, dieses gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Das „letzte Wort“ in der Entscheidung über die Genehmigung von Windrädern bei Gevelinghausen und Helmeringhausen liegt also nicht bei der Stadt Olsberg, sondern beim Hochsauerlandkreis.