
Die Vorbescheide des Hochsauerlandkreises für Windenergieanlagen in Meschede sind rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Es habe nur eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gegeben, aber keine vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung etc, so ein Sprecher des OVG gegenüber Radio Sauerland. Es geht um 5 immissionsschutzrechtliche Vorbescheide für insgesamt acht Windenergieanlagen südwestlich und südlich des Ortsteils Grevenstein.
Mit dem Urteil des OVG ist der Bau der Windräder aber nicht ganz vom Tisch. Die Stadt Meschede hatte auf die Aufhebung der Vorbescheide geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Hochsauerlandkreis noch nachträglich durchgeführt werden kann. Die Vorbescheide sind also nur ausgesetzt, aber nicht aufgehoben.
Stadt Sundern mit ähnlicher Klage erfolgreich
Auch die Stadt Sundern hat gegen den Hochsauerlandkreis geklagt. Am 23. Februar hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass Vorbescheide vom Hochsauerlandkreis für den Bau von Windrädern in Endorf, Altenhellefeld und Meinkenbracht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig sind. Darüber hinaus liegen die Windräder außerhalb der vorgesehenen Windenergie-Flächen. Wie auch in Meschede hatte der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde im Vorfeld positive Vorbescheide erteilt.