
Wer zahlt künftig für Fehlfahrten von Rettungswagen? Bundesweit hatten gesetzliche Krankenkassen im November letzten Jahres angekündigt, Gebühren nicht mehr vollständig zu zahlen. Seit Monaten wird deswegen darüber gestritten, wer die Kosten für sogenannte Leerfahrten übernehmen soll. Leer- und Fehlfahrten im Rettungsdienst sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen alarmiert wird, am Ende aber kein Transport in ein Krankenhaus erforderlich ist oder der Einsatz abgebrochen wird. Auch für die Stadt Arnsberg ergeben sich durch diese Fehlfahrten in Zukunft möglicherweise höhere Kosten für den Rettungsdienst. Eine belastbare Größenordnung der finanziellen Auswirkungen ist derzeit aber nicht möglich, so ein Sprecher der Stadt. Dafür müsse die Entwicklung der Einsatzahlen, die Ergebnisse laufender Verhandlungen mit den Kostenträgern sowie mögliche bundesgesetzliche Änderungen abgewartet werden. Fakt ist: Im Jahresabschluss der Stadt Arnsberg wurde im letzten Jahr unter Berücksichtigung der vollständigen Gebühren für den Rettungsdienst ein Überschuss erwirtschaftet, so ein Sprecher.
Dabei wird im Sicherheitsausschuss der Stadt Arnsberg auch auf die Stadt Essen verwiesen. Dort sollten die Mehrkosten der Leerfahrten zunächst auf die Bürger umgelagert werden. Nach heftiger Kritik wurde dieses Vorhaben jedoch wieder verworfen. Auch die Arnsberger Verwaltung bewertet diesen Ansatz kritisch. Aus ihrer Sicht besteht die Gefahr, dass Menschen aus Sorge vor möglichen Kosten notwendige Hilfe zu spät oder gar nicht in Anspruch nehmen könnten. Das könne sowohl gesundheitliche Risiken erhöhen als auch das Vertrauen in den Rettungsdienst beeinträchtigen. "Die Inanspruchnahme des Notrufsystems muss auch weiterhin niedrigschwellig und ohne finanzielle Hemmschwelle möglich bleiben", so ein Sprecher der Stadt.
Gründe für steigende Einsatzzahlen
Nach Einschätzung auf Bundesebene gibt es mehrere Ursachen für die steigende Zahl solcher Einsätze. Dazu zählen ein insgesamt höheres Einsatzaufkommen im Rettungsdienst, eine zunehmende Nutzung des Notrufsystems auch bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen, längere Wartezeiten im ambulanten Versorgungssystem sowie demografische Entwicklungen. Leerfahrten binden Personal und Fahrzeuge und wirken sich auf die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln aus. Gleichzeitig entstehen Kosten, die nach derzeitiger Rechtslage häufig nicht vollständig refinanziert werden. Hintergrund ist die aktuelle Regelung im Sozialgesetzbuch V. Nach der derzeitigen Auffassung der gesetzlichen Krankenkassen werden Kosten des Rettungsdienstes in der Regel nur dann vollständig übernommen, wenn ein Transport in ein Krankenhaus oder eine geeignete Versorgungseinrichtung erfolgt. Einsätze ohne Transport werden dagegen oft nicht oder nur eingeschränkt erstattet – auch dann, wenn vor Ort eine rettungsdienstliche Versorgung notwendig war.