Stadt Arnsberg ändert Parkregelung am Freibad Neheim

Die Stadt Arnsberg entschärft die Parksituation am Freibad Neheim

© Stadt Arnsberg

Volles Freibad in Neheim und eine zugeparkte Zufahrtsstraße - die Stadt Arnsberg unternimmt jetzt etwas und spricht ab sofort für einen Abschnitt der Jahnallee ein einseitiges absolutes Halteverbot aus. Bei dem heißen Wetter im Juli sei der Andrang im Bad so groß gewesen, dass parkende Autos die Fahrradstraße blockiert hätten. Auch der Einsatz von Rettungsfahrzeuge sei stark behindert worden, so die Stadt. Dabei müsse die Jahnallee auch mit Blick auf eine Waldbrandgefahrenlage dringend frei gehalten werden. Das Ordnungsamt hat auf der Zufahrtsstraße zum Neheimer Freibad verstärkte Kontrollen angekündigt.

Die neue Parkregelung:

An der Jahnallee darf deshalb künftig zwischen der „Waldsauna“ und dem Freibad Neheim nur noch an der rechten Fahrbahnseite (Richtung Freibad) geparkt werden. An der anderen Straßenseite (neben der Eisenbahnlinie) gilt ab sofort das absolute Halteverbot. Um Besucher*innen des Neheimer Freibades auch weiterhin eine Anreise mit dem Auto zu ermöglichen, ist nur auf einem Teil das Halteverbot ausgesprochen worden. So haben Pkw-Nutzer auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge im oberen Bereich der Jahnallee (vom Bahnübergang bis zur Waldsauna) auf beiden Straßenseiten abzustellen. Hier sei die Straße breit genug, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr und somit die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg plant, das absolute Halteverbot auf einer Straßenseite im beschriebenen Streckenverlauf dauerhaft auszusprechen und wird die Einhaltung des Parkverbotes intensiv kontrollieren. Wird dabei eine tatsächliche oder mögliche Behinderung von Rettungsfahrzeugen festgestellt, wird das Auto sofort abgeschleppt. Die Kosten trägt der Besitzer.

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