Sonnenschutz und Wasser kostenlos für Bauarbeiter im HSK
Veröffentlicht: Freitag, 07.07.2023 00:00
Die Gewerkschaft IG Bau fordert, dass die Arbeitgeber den Mitarbeitern, die jetzt im Sommer unter freiem Himmel arbeiten, Sonnenschutz und Wasser stellen
Wer jetzt im Sommer einen Job unter freiem Himmel hat, trägt ein enormes UV-Risiko. Deshalb fordert die Gewerkschaft IG Bau Westfalen Mitte-Süd eine Sommer-Flatrate für Wasser und Sonnencreme für Bauarbeiter, Fassadenreiniger und Gartenbauer im Sauerland. . Die Kosten für Sonnenmilch und Wasser soll der Chef übernehmen. "Was mit der Handdesinfektion in der Corona-Pandemie geklappt habe, müsse jetzt auch beim Sonnenschutz am „Open-Air-Arbeitsplatz“ zu schaffen sein", so die IG-Bau. Sie fordert Sonnenmilchspender und freies Wasser an heißen Tagen. „Wer unter freiem Himmel arbeitet, hat ein enormes UV-Risiko. Gefährlich ist längst nicht nur der akute Sonnenbrand. Die Haut vergisst nichts. Sie sammelt die Sonnenstunden – Jahr für Jahr: Die ständige Einstrahlung lässt die Haut früher altern und kann zu Hautkrebs führen“, sagt Bezirksvorsitzender Friedhelm Kreft.
Statt Desinfektionsmittel Sonnenmilch
„Aus Desinfektionsmittel-Spendern sollten Sonnenmilch-Spender werden. Und die muss es auf allen Baustellen geben. Überall, wo unter praller Sonne gearbeitet wird, sollte es Gratis-Sonnencreme zum Einreiben geben – aus der Tube, aus der Flasche oder am besten eben gleich aus dem Spender. Das ist gut investiertes Geld der Unternehmen in den Arbeitsschutz“, sagt Friedhelm Kreft. Vorbild beim Umrüsten der Spender von Hygiene auf Sonnenschutz seien die Niederlande. Dort gebe es in diesem Sommer an öffentlichen Plätzen bereits kostenlose Sonnencreme aus umfunktionierten Desinfektionsspendern.
Wasser
Die Faustregel beim Wassertrinken sei einfach: An heißen Arbeitstagen alle 15 bis 20 Minuten ein volles Wasserglas – mindestens aber zweieinhalb Liter Flüssigkeit am Tag, so die Empfehlung der IG BAU. „Mineralwasser oder kalte Tees gratis – das gehört zu jedem Sommerprogramm beim Arbeitsschutz“, erklärt Friedhelm Kreft. Und der Gewerkschafter bringt es noch einmal deutlich auf den Punkt: „Arbeitgeber sind bei Hitzearbeit dazu verpflichtet, Wasser oder andere nicht alkoholische Getränke zur Verfügung zu stellen.“ Das sei in der Arbeitsstättenverordnung klar geregelt.