Sommerrodelbahn-Unglück

Das Verfahren gegen die Mutter des schwer verletzten Kindes ist eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelt nicht mehr zum schweren Unfall auf der Sommerrodelbahn in Olsberg-Bruchhausen. Das Verfahren gegen die Mutter des schwer verletzten Jungen wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf einen Paragraphen im Strafgesetzbuch. Demnach kann von einer Strafe abgesehen werden, wenn die Folgen der Tat so schwer sind, dass eine Bestrafung verfehlt wäre.


Eine Gruppe niederländischer Urlauber hatte im August den Erlebnisberg Sternrodt besucht. Die Mutter war auf der Rodelbahn in Olsberg-Bruchhausen auf den Bob ihres Sohnes gefahren. Der 6-Jährige wurde schwer verletzt. Technische Mängel als Grund für das Unglück konnten die Ermittler schon kurz nach dem Unglück ausschließen.

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