Sicherheit auf dem Schulweg ist Thema in Arnsberg

Die Arnsberger Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP würden gerne Schulstraßen einrichten

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Schülerinnen und Schüler sollen in Arnsberg sicher zur Schule kommen. Ob dafür Straßen zu Beginn des Unterrichts und danach als Schulstraßen gesperrt werden müssen, da hat die Stadtverwaltung in Arnsberg Bedenken. Zum Beispiel müssten auch die Interessen der Schulen und der Anwohner an solchen Schulstraßen berücksichtigt werden. Die Arnsberger Stadtverwaltung schlägt deshalb heute im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung zunächst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Probleme vor. Nach der Abfrage bei Schulen und Polizei könnte es dann Ortstermin geben. Bevor die Stadt Arnsberg eine Schulstraße einrichten darf, müsse sie Alternativen prüfen, heißt es in der Vorlage zum heutigen Ausschuss.

Städte und Gemeinden dürfen Schulstraßen einrichten

Ein Erlass des NRW-Verkehrsministeriums von Anfang des Jahres sieht vor, dass Straßen vor Schultoren für 30 bis 45 Minuten zur Zeit des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes in sogenannte Schulstraßen verwandelt werden. Auf diesen könnten zwar Anlieger weiter verkehren, Elterntaxis und Durchgangsverkehr würden aber für diese Zeit am Vorbeifahren gehindert.

Individuelle Analyse der Situation an den Schulen

Die neue Möglichkeit der Einrichtung von Schulstraßen ergänze den "Werkzeugkasten" zur Verkehrsberuhigung rund um die Schule, heißt es von der Arnsberger Stadtverwaltung.. Wichtig und ausschlaggebend sei dabei die individuelle Analyse der einzelnen Schulen und ihres Umfeldes. Es könne nicht pauschal für eine Maßnahme gesprochen werden.

Der Arbeitskreis Verkehrsangelegenheiten der Stadt Arnsberg hatte sich am 13.05.2024 intensiv mit der Problematik beschäftigt und folgende Arbeitsschritte festgelegt. Diese Schritte stehen so in der Verwaltungsvorlage:


1. Der Thematik kommt aufgrund der hier zu schützenden schwächsten und jüngsten Verkehrsteilnehmer eine besondere Bedeutung zu. Sie zu schützen alleine begründet eine qualifizierte Gefahrenlage.


2. Vor der Einrichtung von „Schulstraßen“, ist zunächst eine Bestandsaufnahme über die bestehenden Probleme durchzuführen. Eine Abfrage über eventuell vorliegende Probleme erfolgt über die zuständigen Polizeibehörden, sowie die Schulleitungen.


3. Die mitgeteilten Problemlagen werden im Anschluss durch die Arbeitsgruppe Verkehrsangelegenheiten in einem Ortstermin erörtert. Jetzt können auf die Problemlage zugeschnittene Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Ziel ist es, die Kinder im Nahbereich der Schule bestmöglich zu schützen. Alleine durch die Einrichtung von Schulstraßen wird dies nicht möglich sein. Bevor eine Straße, und die damit einhergehende Teileinziehung der öffentlichen Widmung, gesperrt werden kann, hat die Verwaltung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit alternative Mittel zu prüfen. In Betracht kommen hier z. B. die Einführung von absoluten Halteverboten zu bestimmten Uhrzeiten, Einrichtungen von Hol- und Bringzonen, etc. Viele der "Schulstraßen" sind zugleich Anwohnerstraßen, dies impliziert, dass Anwohner:innen ein berechtigtes Interesse haben, ihre Grundstücke zu erreichen. Parallel müssen die angesprochenen Schulen mit ins Boot geholt werden. Die Verkehrserziehung ist ein wichtiger Aspekt in der beschriebenen Problematik. Es wird notwendig sein, jedes Jahr "auf’s Neue" die Problematik mit den Schüler:innen zu besprechen und zu trainieren. Sobald erforderliche und geeignete Maßnahmen durch den Arbeitskreis Verkehrsangelegenheiten identifiziert wurden, erfolgt eine Rückkopplung mit den beteiligten Stellen. Wird der Vorschlag als zielführend erachtet, wird seitens der Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeitet und gegebenenfalls. zur Abstimmung den politischen Gremien vorgelegt.

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