
Am 14.09.20.26 wurden Polizeibeamte während ihres Kirmeseinsatzes auf eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen zwei Männern aufmerksam gemacht. Die Beamten trennten die Beteiligten.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein 28-jähriger Mann einer 31-jährigen Besucherin an das Gesäß gefasst haben. Ihr Ehemann gab an, der Mann habe die Berührung trotz ausdrücklicher Aufforderung, dies zu unterlassen, wiederholt. Daraufhin habe er den 28-Jährigen weggeschubst.
Der augenscheinlich alkoholisierte 28-Jährige bestritt den Vorwurf. Die Polizei nahm eine Strafanzeige wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung auf. Der Mann erhielt ein Hausverbot für die verbleibende Dauer der Kirmes. Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizei macht deutlich: Sexuelle Belästigung ist nicht harmlos. Auch beim gemeinsamen Feiern sind die persönlichen Grenzen anderer zu respektieren. Die Verantwortung für einen Übergriff liegt bei der Person, die ihn begeht. Betroffene tragen keine Schuld.
Wer einen solchen Übergriff erlebt, muss sich weder rechtfertigen noch sofort die "richtige" Reaktion zeigen. Auch wer zunächst Zeit benötigt, um das Erlebte zu verarbeiten, kann sich anschließend an die Polizei wenden. Auf Veranstaltungen können Polizei, Sicherheitsdienst oder Veranstalter erste Anlaufstellen sein. In einer akuten Gefahrensituation wählen Sie den Notruf 110.
Wer einen Übergriff beobachtet, sollte hinsehen, Betroffenen Unterstützung anbieten und Hilfe holen, ohne sich selbst zu gefährden. Stellen Sie sich der Polizei als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung. Ihre Beobachtungen können wesentlich zur Aufklärung beitragen.
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