Schulpflicht besteht ab Donnerstag – NRW-Schulministerium sorgt für Verwirrung

Aktuell informiert das NRW-Schulministerium die Schulen über den Start der Schule. Das sorgt für Stress bei den Schulen und Verwirrung bei vielen Eltern.

Muss ich ab Donnerstag (23.04.) meine Kinder wieder in die Schule schicken, wenn sie vor einem Abschluss stehen? Eigentlich dachten viele in Zeiten von Corona: Nein. Tatsache ist aber, ab Donnerstag besteht für alle Schüler, egal welche weiterführende Schule, die vor einem Abschluss stehen, die Schulpflicht. Da geht aus einer Mail, der 15., des Schulministeriums an die Schulen hervor. Darin heißt es: "Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend". Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen sei freiwillig. Das heißt auch, dass Schüler an Sekundarschulen, die vor einem Abschluss stehen wieder zum Unterricht müssen.

Was ist mit Vorerkrankungen?

Schüler können sich ab Donnerstag aber auch vom Unterricht befreien lassen, wenn sie eine Vorerkrankung haben. Das müssen die Eltern, bzw. bei volljährigen Schülern, die Schüler selbst, schriftlich bei der Schule angeben. Für sie sollen digitale Angebote geschaffen werden. Als Vorerkrankt gelten besonders alle mit folgenden Krankheiten:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Auch Lehrer mit Vorerkrankungen sollen nicht im Unterricht eingesetzt werden, so das Schulministerium. Gleiches gilt für schwangere Lehrerinnen und solchen, die über 60 Jahre alt sind.

Schulen stehen vor Herausforderungen

In der Mail werden viele Hygienemaßnahmen beschrieben, die die Schulen bis Donnerstag umsetzen müssen. Etwa ein Abstand bei Prüfungen von 1,5 Metern zwischen den Schülern und eingehalten werden. Ist das nicht möglich sollen die Schüler Mundschutz tragen.. Auch sollen in allen Toiletten und Eingängen Desinfektionsmittel aufgestellt werden und immer ein Abstand vom 1,5 Metern möglich sein. Das stellt einige Schulen sowohl vor personelle, als auch bauliche Herausforderungen.

(Text: David Müller)

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