
Strand statt Schule - verlockend, aber keine gute Idee. Eltern, die ihre Kinder nicht rechtzeitig zum Schulstart morgen wieder in die Schule schicken und die Sommerferien so eigenmächtig verlängern, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Aber auch wer schon vor Sommerferienbeginn aus der Schule auscheckt, kann ein Bußgeld bekommen.
Bezirksregierung Arnsberg verhängt mehr Bußgelder
Die Zahl der Bußgeldverfahren, die von der Bezirksregierung Arnsberg wegen Schulpflicht- und Ferienverletzungen angestrengt werden, steigen. 2025 sind 2.370 Bußgeldverfahren im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg eingeleitet worden. Im Jahr 2024 waren es 1.518.
Im Jahr 2025 sind 367 Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit Ferienverletzungen ausgestellt worden. 2024 waren es 208 Bußgeldbescheide aufgrund von Ferienverletzungen.
In diesem Jahr sind bis zum 31. Juli 2026 schon 1.806 Bußgeldbescheide ausgestellt worden. 210 stehen davon in Zusammenhang mit Ferienverletzungen.
Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro
Ein Runderlass des Schulministeriums hat klare Vorgaben zur Ferienverlängerung: "Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen."
Wer trotzdem direkt vor oder nach den Ferien unentschuldigt fehlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Sorgeberechtigten können für jedes einzelne Schulkind zur Kasse gebeten werden. Zusätzlich kann gegen Schüler ab 14 Jahren noch ein weiteres Bußgeld verhängt werden - etwa, wenn Jugendliche ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren. Volljährige Schüler werden direkt selber zur Kasse gebeten.
Jenseits der 1.000 Euro Höchstgrenze sei im Grundsatz mit einer Geldbuße von 10 Euro bei Schulpflichtverstößen ohne Ferienzusammenhang und bis zu 80 Euro mit Ferienzusammenhang pro unentschuldigtem Fehltag zu rechnen. Wenn im Fall einer Krankmeldung eines Schülers begründete Zweifel bestehen, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für Gymnasien, Real-, Sekundarschulen und Berufskollegs im Hochsauerlandkreis zuständig. An Grundschulen sowie den meisten Förder- und Hauptschulen werden die Bußgelder vom Schulamt des Hochsauerlandkreises verhängt.