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Schmallenberg: neuer Versuch für Bürgerbegehren
© „Direkte Demokratie Schmallenberg“
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Schmallenberg: neuer Versuch für Bürgerbegehren

UPDATE 09.09.2024: Die Stadt Schmallenberg sagt zu dem Antrag, die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur des Bürgerbegehrens sieht die Gemeindeordnung nicht vor.


Nach dem Scheitern legt „Direkte Demokratie Schmallenberg“ neuen Versuch für Einbahnstraßenregelung in der Altstadt vor.

Veröffentlicht: Freitag, 30.08.2024 13:54

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Nach dem Scheitern eines Bürgerbegehrens für ein Einbahnstraßensystem in der Schmallenberger Altstadt legen die Initiatoren einen neuen Entwurf vor. Die Fehler seien behoben, heißt es. Beim ersten Antrag hatte ein Gutachten formale und inhaltliche Fehler gefunden. Der Initiator des Bürgerbegehrens verspricht sich von einer neuen Verkehrsregelung in der Altstadt mehr Sicherheit und Platz für Fußgänger und Radfahrer. Zur Umsetzung der Ideen müssten nur neue Schilder aufgestellt und 2 Bushaltestellen verlegt werden, heißt es.


Der Initiator schreibt: das Bürgerbegehren wurde am 22.08.2024 aufgrund formaler Fehler als unzulässig erklärt. Die Fehler wurden korrigiert, fehlende Angaben wurden ergänzt, unklare Formulierungen wurden präzisiert. Ich bitte um Zulassung der Heilung des Begehrens. Geändert wurden: Die Fragestellung mit eindeutiger Bestimmtheit: Soll in der Schmallenberger Altstadt der Autoverkehr, auf der Oststraße von der Rathauskreuzung in nördlicher Richtung bis zum Schützenplatz, der gesamten Weststraße in südlicher Richtung und dem Paul-Falke-Platz in westlicher Richtung, als Einbahnstraße geführt werden? Zur Verkehrsbelastung wird keine Aussage mehr gemacht.

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