Sauerland/Siegerland: Wisente bleiben im Gatter

Oberverwaltungsgericht Münster lehnt eine Klage von Naturschützern gegen die Einzäunung der freilebenden Wisente im Rothaargebirge ab

© Wisent Welt Wittgenstein in Bad Berleburg

Die einst freilaufende Wisent-Herde aus dem Rothaargebirge darf vorerst im Gatter bleiben. Das hat nach Angaben der dpa das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Naturschutzorganisation BUND hatte einen Eilantrag auf Freilassung der Tiere gestellt. 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland habe andere juristische Möglichkeiten noch nicht ausreichend ausgeschöpft, hieß es zur Begründung vom Gericht. Auch sahen die Richter in der Gatterhaltung keine Verstöße gegen den Artenschutz. So habe es sich weder vor der Freilassung der Tiere noch jetzt um wildlebende Wisente gehandelt. Zu wilden Tieren würden rechtmäßig gezüchtete Tiere erst, wenn sie herrenlos sind - das treffe aber auf die Wisente in diesem Artenschutzprojekt nicht zu. 

2013 sind die ersten Wisente ausgewildert worden

Die Wisent-Herde war 2013 in einem europaweit beachteten Artenschutzprojekt im Rothaargebirge freigelassen worden - auf Grundlage eines Vertrags zwischen einem damaligen Trägerverein, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Herde war aber deutlich angewachsen, weit über das vorgesehene Projektgebiet hinaus gewandert und hatte große Schäden an Bäumen im Hochsauerlandkreis verursacht. Dagegen waren mehrere Waldbauern aus Schmallenberg vor Gericht gezogen. Auch der Hochsauerlandkreis hatte sich von Anfang an gegen das Artenschutzprojekt gestellt.

Nach langem, lähmendem Streit und Suche nach Lösungen zeichnete sich seit Herbst 2023 keine Perspektive mehr zur Rettung des Projekts ab. Vor einem Jahr hatte der Kreis entschieden, die 40 Tiere fortan auf einer eingegatterten Fläche von rund 25 Hektar zu halten. 

Dagegen hatte der BUND im Eilverfahren geklagt. Die Fläche sei zu klein - es drohten Krankheiten und Parasitenbefall, so das Argument der Naturschützer.

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