
SauerlandAir: OVG lehnt Eilantrag gegen Windräder ab
Im Streit um einen geplanten Windpark an der Grenze zu Eslohe-Wenholthausen hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Eilantrag des Gleitschirmfliegervereins SauerlandAir abgelehnt. Der Verein wollte damit einen vorläufigen Baustopp erreichen.
Veröffentlicht: Freitag, 20.03.2026 05:14
SauerlandAir sieht durch eine der geplanten Anlagen den Flugbetrieb am Flugplatz Oesterberge gefährdet. Nach Einschätzung des Vereins könnte der Abflugkorridor zu stark eingeschränkt werden. Das Gericht kam im Eilverfahren jedoch zu einer anderen Bewertung. Zwar seien Einschränkungen des Flugbetriebs nicht ausgeschlossen, eine Existenzgefährdung des Fluggeländes sei derzeit aber nicht erkennbar, so die Richter in ihrem Urteil. Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem darauf, dass der für den Gleitschirmsport relevante Bereich bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weitgehend nutzbar bleibe. Außerdem liege die betroffene Anlage in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet des Regionalplans. Der Verein sei außerdem, entgegen seiner Ansicht, im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß beteiligt worden, so der 22. Senat des Oberverwaltungsgerichts. Wichtig: Bei dem Beschluss der Richter handelt es sich nur um den Eilantrag des Gleitschirmfliegervereins. Das Hauptverfahren steht noch aus. Wann das aber genau über die Bühne geht, könne noch nicht gesagt werden, heißt es.
Stellungnahme SauerlandAir
Die Gleitschirmfliegerinnen und Gleitschirmflieger des Vereins SauerlandAir sind enttäuscht über die Ablehnung des Eilantrags beim Oberverwaltungsgericht Münster. Der Verein sieht die Nutzung des beliebten Fluggebietes Wenholthausen massiv in
Gefahr, weil eine der sechs Windkraftanlagen des kommunalen Versorgers Hochsauerlandenergie direkt den Flugbetrieb stören wird.“Das Gericht hat unser Problem in dem Eilantrag nicht erkannt, beschreibt in der Begründung sogar die Situation falsch. Wenn diese Anlage gebaut wird, müssen wir mit einer massiven Gefährdung unserer Piloten rechnen”, warnt der Vorsitzende Manuel Moreno. Bis zur Hauptverhandlung der Klage wird SauerlandAir die mehr als 700 Mitglieder aktivieren und den Konflikt noch breiter in die Öffentlichkeit tragen, so der Verein in einer Stellungnahme kurz nach dem Beschluss.
Hintergründe und Forderungen
Die Klage des Gleitschirmfliegervereins wird bereits seit mehreren Monaten vorbereitet. Anfang November hat SauerlandAir am Startplatz Markshöhe in Wenholthausen zwei große Protest-Plakate aufgestellt. Sie sollen Besucher und Anwohner über die Folgen der Windkraftanlagen für Sportler und Nachbarn informieren. Unter dem Motto „Schöne Aussichten“ haben die Luftsportler mangelnde Kommunikation und Rücksichtnahme der Betreiber und Behörden kritisiert. Der Verein sieht nach wie vor die Existenz und Attraktivität des Fluggebiets durch kommerzielle Interessen bedroht. Die Windräder sollen an der Gemeindegrenze gebaut werden, also auf dem Gelände von Meschede-Calle, an der Grenze zu Wenholthausen. Das eine von sechs Windrädern ragt ins Fluggebiet herein und blockiere quasi ihren "Aufzug", so Markus Böhnisch vom Verein SauerlandAir. Dieser "Aufzug" bringt die Gleitschirmflieger nach oben. Ohne könnten sie nur noch den Hang hinunterfliegen, aber nicht den Aufwind nutzen, der sie normalerweise nach oben bringt und mit dem sie Strecke zurücklegen können.