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Sauerland: Zweiter Geflügelpestfall bestätigt
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Sauerland: Zweiter Geflügelpestfall bestätigt

Ein toter Bussard in Bestwig-Ostwig war an der Krankheit gestorben. Bei anderen Fällen bestätigte sich der Verdacht dagegen nicht.

Veröffentlicht: Montag, 17.11.2025 14:55

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Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat nach Angaben des Hochsauerlandkreises bei einem toten Bussard, der in der Gemeinde Bestwig, im Bereich Ostwig, gefunden worden war, den Verdacht auf Geflügelpest (Aviäre Influenza) bestätigt. Es handelt sich um den zweiten bestätigten Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel im Hochsauerlandkreis. Der Fundort des Bussards befindet sich in der Nähe der Fundstelle des ersten positiven Falls, bei dem es sich um einen verendeten Kranich handelte.

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Verdachtsfälle in Arnsberg, Meschede und Brilon negativ

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Ein zweiter in Bestwig-Velmede tot aufgefundener Bussard war nicht mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert. Das haben die vom Kreisveterinäramt veranlassten Untersuchungen im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg ergeben. Weitere verendet aufgefundene Wildvögel, die dem Veterinäramt im Kreisgebiet gemeldet wurden, wurden bisher mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht. Dabei handelte es sich um Wildvögel aus den Gemeinden Arnsberg, Meschede und Brilon.

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Keine Stallpflicht: Aber Appell an Geflügelhalter

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Derzeit werden im Zusammenhang mit dem Vogelzug im gesamten Bundesgebiet vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und auch in Hausgeflügelbeständen festgestellt. Das Kreisveterinäramt empfiehlt allen Geflügelhaltern, insbesondere in der Gemeinde Bestwig, ihr Geflügel zum Schutz vor Infektionen eigenverantwortlich vorsorglich aufzustallen.

Außerdem bittet das Kreisveterinäramt nochmals alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, die allgemeinen und rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten, um einen Eintrag des Geflügelpesterregers in ihre Bestände zu verhindern.

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Tote Vögel melden

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Die Bevölkerung im Hochsauerlandkreis wird nochmals gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere wilde Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel, Reiher und Zugvögel, wie Kraniche oder Gänse, dem Veterinäramt zu melden, damit die Tierkörper abgeholt und auf Geflügelpest untersucht werden können. Die Untersuchung dient der Abklärung auf das Vorliegen der Geflügelpest und der Risikobeurteilung im Hinblick auf die Verbreitung des Erregers in der Region.

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